Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für den Rückbau der Logistikgleise im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes das Anhörungsverfahren für den geplanten Rückbau der Logistikgleise im Bereich des Gleisvorfelds des Hauptbahnhofs Stuttgart eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die DB Netz AG.

Dieser Planfeststellungsabschnitt umfasst den Rückbau der Logistikgleise auf der Logistikfläche im Zentrum der Landeshauptstadt Stuttgart zwischen der Gedenkstätte Nordbahnhof, der Nordbahnhofstraße, der Straße Innerer Nordbahnhof und der Gäubahntrasse. Die frei gewordene Fläche soll zu gegebener Zeit einer städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Neben den Gleisen ist unter anderem auch der Rückbau der Lärmschutzwand, der Randwegsicherung, der Oberleitung über der Einfahrt in die Logistikgleise, der Gleisfeldbeleuchtungsanlage sowie der Leit- und Sicherungstechnik geplant. Als Baustelleneinrichtungsfläche ist der befestigte Bereich unterhalb und neben der Gäubahnbrücke vorgesehen. Sowohl die Erschließung der Baustelle als auch der Abtransport der Rückbaumassen erfolgt im Wesentlichen über die Schiene.

Die Planung sieht unmittelbare Folge- und Begleitmaßnahmen vor, wie die Errichtung von Entnahme- und Versickerungsbrunnen sowie die bauzeitliche Sicherung einzelner betroffener Leitungen. Daneben sind landschaftspflegerische Begleit- und Artenschutzmaßnahmen vorgesehen. Weitere Einzelheiten sind den Planunterlagen zu entnehmen.

Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit von 3. August 2020 bis 2. September 2020 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter  Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren. Zusätzlich werden die Planunterlagen in dieser Zeit von der Landeshauptstadt Stuttgart öffentlich ausgelegt. Bis einschließlich Freitag, 2. Oktober 2020, haben betroffene Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Unterlagen zu äußern.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist vor Einsichtnahme in die Planunterlagen eine telefonische Voranmeldung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Landeshauptstadt Stuttgart unter der Telefonnummer 0711/216-20029. Weitere Informationen und Hinweise zu den Schutzvorkehrungen bei der Einsichtnahme vor Ort werden in den kommenden Tagen im amtlichen Mitteilungsblatt von Stuttgart ortsüblich bekannt gemacht. Der Bekanntmachungstext ist zusätzlich ab morgen, Donnerstag, 23. Juli 2020, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Bekanntmachungen > Planfeststellungsverfahren abrufbar.