Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für die K 3335-Beseitigung der Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain (Ostalbkreis)

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für die Beseitigung der beiden Bahnübergänge Goldshöfe in Rainau und des Bahnübergangs Wagenrain in Aalen erlassen und damit die Grundlage für den Bau einer neuen Straßenüberführung geschaffen. Vorhabenträger ist der Geschäftsbereich Straßenbau des Landratsamts Ostalbkreis. Den Planfeststellungsantrag hatte das Landratsamt im Juni 2018 gestellt - das Planfeststellungsverfahren dauerte somit etwa 14 Monate.

Die nun genehmigte Planung beinhaltet die Schließung der beiden Bahnübergänge Goldshöfe sowie des Bahnübergangs Wagenrain. Diese werden durch eine gemeinsame Straßenüberführung mit Anbindungen nach Wagenrain und zum Bahnhof Goldshöfe ersetzt. Es handelt sich um eine Brücke mit einer Gesamtlänge von etwa 77 Metern. Die neue Straßenverbindung wird als Kreisstraße K 3335 die Funktion einer sogenannten regionalen Straßenverbindung erfüllen und über einen Kreisverkehr an die K 3320 angebunden. Durch das genehmigte Vorhaben wird eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses erreicht.

Um die mit dem Vorhaben verbundenen Umwelteingriffe auszugleichen, wurde ein umfangreiches landschaftspflegerisches Maßnahmenkonzept entwickelt. Dies sieht unter anderem Aufforstungsmaßnahmen in Hüttlingen und Ellwangen vor.

Im Planfeststellungsbeschluss wurden auch die Ergebnisse des Erörterungstermins vom 10. April 2019, die Einwendungen der Betroffenen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Montag, 2. September 2019, bis einschließlich Montag, 16. September 2019, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Aalen, Ellwangen, Hüttlingen und Rainau zur Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Bekanntmachungen abrufbar.