Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für die Netzverstärkung im Ostalbkreis wird eingeleitet

​Das Stuttgarter Regierungspräsidium leitet dieser Tage das Planfeststellungsverfahren für die Netzverstärkung im Ostalbkreis ein. Durch das Vorhaben soll das bestehende Netz der Hochspannungsleitungen verstärkt werden, um insbesondere die steigenden Einspeisungen regenerativer Erzeugungsanlagen im Ostalbkreis und Umgebung – zum Beispiel durch Windenergie und Photovoltaik – aufnehmen und verteilen zu können. Vorhabenträgerin ist die Netze BW GmbH. Das Planfeststellungsverfahren dient der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.

Die Maßnahme umfasst zum einen die 110-kV-Leitung Goldshöfe – Ellwangen, Anlage 0412, deren bisherige Masten 1 bis 44 mit zwei 110-kV-Stromkreisen durch neue Masten ersetzt werden. Ein Abschnitt wird teilweise mit der 110-kV-Leitung Hohenberg – Goldshöfe, Anlage 0321, auf einem Mastgestänge gebündelt. Im weiteren Verlauf der Anlage 0412 bis zum Umspannwerk Ellwangen sind die Verschiebung Neuler/Schwenningen, die Umfahrung Ellwangen/Schrezheim sowie eine Teilverkabelung in Ellwangen geplant.

Des Weiteren umfasst die Maßnahme die 110-kV-Leitung Ellwangen – Nördlingen, Anlage 0401. Geplant ist die Zubeseilung eines zweiten Stromkreises auf dem freien Gestängeplatz der bestehenden Anlage von Mast 1 bis 92. Hierfür müssen einzelne Masten verstärkt werden.

Das Vorhaben hat eine Gesamtlänge von etwa 42 km und verläuft auf den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Hüttlingen, Neuler, Ellwangen, Westhausen, Lauchheim, Bopfingen, Kirchheim am Ries und Riesbürg. Das Vorhaben endet an der Landesgrenze zu Bayern. Auf bayerischer Seite ist ein separates Verfahren für den dort liegenden Abschnitt bis zum Umspannwerk Nördlingen vorgesehen.

Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören z. B. Bauzeitenbeschränkungen, das Anbringen von Nisthilfen und Vogelmarkern, die Rekultivierung von Gehölzbeständen und die Anlage eines Blühstreifens für Feldlerchen.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 07.05.2018 bis einschließlich 06.06.2018 bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Hüttlingen, Neuler, Ellwangen, Westhausen, Lauchheim, Bopfingen, Kirchheim am Ries und Riesbürg im Ostalbkreis eingesehen werden. Bis einschließlich 20.06.2018 haben die von dem Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben.
Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) eingesehen werden unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren.
Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.

Anlage: Planskizze (PDF, 73 KB)