Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für die Netzverstärkung Ostalbkreis

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 22. Januar 2020 den Planfeststellungsbeschluss für die Netzverstärkung Ostalbkreis erlassen und damit die Grundlage für die Verstärkung bestehender Hochspannungsleitungen geschaffen, um insbesondere die steigenden Einspeisungen regenerativer Erzeugungsanlagen im Ostalbkreis und Umgebung – unter anderem durch Windenergie und Photovoltaik – aufnehmen und verteilen zu können. Vorhabenträgerin ist die Netze BW GmbH.

Die jetzt genehmigte Planung umfasst zum einen die 110-kV-Leitung Goldshöfe – Ellwangen, Anlage 0412, deren bisherige Maste durch neue standortoptimierte Maste mit zwei 110-kV-Stromkreisen ersetzt werden. Ein Teilabschnitt wird mit der 110-kV-Leitung Hohenberg – Goldshöfe, Anlage 0321, auf einem Mastgestänge gebündelt. Im weiteren Verlauf der Anlage 0412 bis zum Umspannwerk Ellwangen werden außerdem die Verschiebung Neuler/Schwenningen, die Umfahrung Ellwangen/Schrezheim sowie eine Teilverkabelung in Ellwangen umgesetzt.

Des Weiteren umfasst das Vorhaben die Zubeseilung eines zweiten Stromkreises auf dem freien Gestängeplatz der bestehenden 110-kV-Leitung Ellwangen – Nördlingen, Anlage 0401, von Mast 1 bis 92. Hierfür werden einzelne Maste verstärkt.

Das Vorhaben hat eine Gesamtlänge von etwa 42 Kilometern und verläuft auf den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Hüttlingen, Neuler, Ellwangen, Westhausen, Lauchheim, Bopfingen, Kirchheim am Ries und Riesbürg. Das Vorhaben endet an der Landesgrenze zu Bayern.

Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem Bauzeitenbeschränkungen, das Anbringen von Nisthilfen und Vogelmarkern, die Rekultivierung von Gehölzbeständen und die Anlage eines Blühstreifens für Feldlerchen.

Im Planfeststellungsbeschluss wurden auch die Inhalte des Erörterungstermins am 28. Mai 2019 in Ellwangen berücksichtigt sowie die Einwendungen der Betroffenen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Montag, 10. Februar 2020, bis einschließlich Montag, 24. Februar 2020, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Ellwangen, Neuler, Hüttlingen, Bopfingen, Kirchheim am Ries, Riesbürg, Westhausen und Lauchheim zur Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich und öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Bekanntmachungen abrufbar.