Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren: Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen (Landkreis Esslingen)

Erlass einer vorläufigen Anordnung zur Durchführung von Vorabmaßnahmen

Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung neben Paragraf und Waage

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) führt derzeit das Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern durch. Vorhabenträgerin ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG). Im Rahmen des Verfahrens hat das RPS am 24. Februar 2022 eine vorläufige Anordnung nach § 18 Absatz 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erlassen. Ist das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, kann die Planfeststellungsbehörde eine solche erlassen, um vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zum Bau oder zur Änderung festzusetzen.

Die vorläufige Anordnung umfasst die Umsiedlung von Mauereidechsen in der Umgebung des Bahnhofs Neuhausen sowie die Vergrämung, das Absammeln und die Umsiedelung von Zauneidechsen aus den Bauflächen für die S-Bahntrasse. Da ein Absammeln der Tiere während der Winterruhe und der Eiablage nicht sachgerecht möglich ist, kommt dies nur im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres in Betracht. Mit der vorläufigen Anordnung können diese Maßnahmen bereits im Frühjahr und noch vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt werden.

Die Maßnahmen wurden in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden und mit Zustimmung der betroffenen Flächeneigentümerinnen und -eigentümer genehmigt. Die notwendigen Erlaubnisse der Eigentümerinnen und Eigentümer zur Nutzung der Flächen für die Vorabmaßnahmen konnten hierfür rechtzeitig eingeholt werden. Die vorläufige Anordnung wird den betroffenen Gemeinden Neuhausen auf den Fildern und Filderstadt sowie den Beteiligten zugestellt.