Pressemitteilung

Raumordnungsverfahren für die neue Gashochdruckleitung zwischen Wiernsheim (Enzkreis) und Löchgau / Bietigheim-Bissingen (Landkreis Ludwigsburg)

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat heute (20. Dezember 2018) das Raumordnungsverfahren für die Neckarenztalleitung (NET) abgeschlossen. Es kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das Projekt grundsätzlich raumverträglich und mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist. Die Prüfung hat ergeben, dass von den untersuchten Varianten die Variante mit ca. 30 km Länge und einem Verlauf beginnend nördlich von Wiernsheim, östlich von Enzweihingen und westlich von Oberriexingen raumordnerisch am günstigsten ist.

Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist die Leitungsverbindung (Gashochdruckleitung) zwischen den vorhandenen Erdgashochdruckleitungen Schwabenleitung und Nordschwarzwaldleitung bei Wiernsheim und der vorhandenen Kraichgauleitung bei Löchgau/Metterzimmern. Für die geplante Neckarenztalleitung sind sowohl ein Raumordnungs- als auch ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Für den Anschluss an die bestehenden Leitungen hatte die terranets bw mehrere, jeweils ca. 600 m breite Korridorvarianten entwickelt, die im Raumordnungsverfahren untersucht worden sind. Beginnend bei Wiernsheim, verlaufen zunächst zwei Korridoralternativen (A1 und A2, s. Bild)  in nordöstlicher Richtung, bevor sie nördlich von Iptingen in ein gemeinsames Korridorsegment münden, welches nördlich an Nussdorf vorbeiführt. Im weiteren Verlauf sind drei Varianten untersucht worden, die östlich von Vaihingen an der Enz (C2, C5), westlich von Oberriexingen (C1, C3, C5) und westlich von Markgröningen (C1, C4) verlaufen. Daran anschließend beginnt südlich von Sachsenheim erneut ein gemeinsamer Korridorabschnitt, der in nordöstlicher Richtung bis Löchgau verläuft. Die Prüfung hat im Variantenvergleich ergeben, dass die Variante, die nördlich von Wiernsheim beginnt und anschließend östlich von Enzweihingen und westlich von Oberriexingen verläuft, raumordnerisch am günstigsten ist (Korridorabschnitte A1 – B – C1 – C3 – C5 - D).

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte sowohl alle Korridorvarianten wie auch die einzelnen Korridorabschnitte unter raumordnerischen Gesichtspunkten zu prüfen und die raumordnerisch günstigste Lösung aufzuzeigen. Im Dezember 2017 wurde das Raumordnungsverfahren eingeleitet und die betroffenen Gemeinden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Zudem wurden die Planungsunterlagen in den Gemeinden für die Öffentlichkeit ausgelegt.

„Insgesamt gab es wenige kritische Stimmen aus der Bevölkerung“, so Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Umstritten ist der Verlauf der Leitung bei den verschiedenen Gemeinden, da sie Einschränkungen bei einer künftigen Siedlungsentwicklung befürchten. Der Regierungspräsident zeigte sich erfreut, dass das Verfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden konnte und hofft, dass terranets bw nun die weiteren Schritte zügig aufgreifen kann: „Durch den Anschluss an das bestehende Fernleitungsnetz wird die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg insgesamt und speziell in den Regionen Heilbronn / Franken und Stuttgart auch zukünftig gewährleistet. Der Ausbau des Gastransportnetzes und die Energiewende sind eng miteinander verknüpft. Auch mit  der Umstellung auf erneuerbare Energien wird das Land noch viele Jahre auf Erdgas für eine sichere Wärmeversorgung angewiesen sein. Die im Netzentwicklungsplan Gas enthaltene NET ist ein wichtiger Beitrag für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende im Land. Da Erdgas deutlich weniger klimaschädlich ist als Kohle und Öl, kommt ihm auch  künftig als „Brückenenergie“ eine wichtige Rolle beim notwendigen Umbau des Energiesystems zu.“

Die terranets bw wird im weiteren Planungsverfahren den genauen Trassenverlauf unter Berücksichtigung der raumordnerischen Ergebnisse zu definieren haben. Hierfür ist die nun vorliegende raumordnerische Beurteilung ein notwendiger Verfahrensschritt. Der konkrete Trassenverlauf wird Gegenstand eines Planfeststellungsverfahrens sein, das bei positivem Abschluss die Berechtigung zur Errichtung der Leitung gibt. Die raumordnerische Beurteilung wird nun in den beteiligten Gemeinden einen Monat für die Öffentlichkeit ausgelegt. Sie ist zudem auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren abrufbar.

Anlage:Übersichtskarte (jpg, 268 KB)