Pressemitteilung

Reaktivierung der Hermann-Hesse-Bahn durch die Landkreise Calw und Böblingen

​Seit der Übernahme der Bahnstrecke Weil der Stadt - Calw durch den Landkreis Calw im Jahr 1994 wird von diesem die Wiederinbetriebnahme dieses Streckenabschnitts angestrebt.

Das zukünftige Betriebsprogramm der Hermann-Hesse-Bahn (HHB) sieht vor, dass die Züge nicht nur zwischen Weil der Stadt und Calw, sondern bereits ab Renningen verkehren. Ziel der Durchbindung bis Renningen ist es, für die Fahrgäste einen Anschluss an die S60 Richtung Böblingen mit nur einmaligem Umstieg zu schaffen.
Hierzu ist es erforderlich, dass im Bahnhof Renningen ein Stumpfgleis und ein Außenbahnsteig errichtet werden.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung eines Stumpfgleises mit Einbau eines Gleisverbinders zwischen den beiden durchgehenden DB-Streckengleisen und die Errichtung eines neuen Außenbahnsteigs mit einer Länge von 55 m. Eine der Bahnsteigzuwegungen sowie der Bahnsteig selbst werden barrierefrei ausgebaut. Der Bahnsteig sowie die Zuwegungen werden zusätzlich mit einem Blindenleitsystem versehen.

Die aus den Eingriffen in die Umwelt resultierenden Maßnahmen zur Kompensation sind ebenfalls Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens wie z. B. die Anlage einer Magerwiese mit Anpflanzung einer Wildobstbaumreihe.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat jetzt die Städte Renningen und Weil der Stadt gebeten, die Planauslage für die baulichen Maßnahmen im Bahnhof Renningen zur Errichtung eines neuen Außenbahnsteigs bekannt zu machen.

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Planauslage soll in der 29. Kalenderwoche erfolgen. Die Planunterlagen werden unmittelbar nach den Sommerferien in der Zeit von Montag, 12. September 2016 bis einschließlich Dienstag, 11. Oktober 2016 in den Städten Renningen und Weil der Stadt öffentlich ausliegen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 25. Oktober 2016 Einwendungen gegen die Planung einlegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Umweltvereinigungen erhalten ebenfalls bis 25. Oktober 2016 die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Unterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite des Regierungspräsidiums Stuttgart eingesehen werden. Die Baukosten für die genannte Maßnahme belaufen sich nach dem derzeitigen Planungsstand auf ca. 2 Mio. Euro. Mit den Bauarbeiten soll im Frühjahr 2018 begonnen werden. Die Inbetriebnahme ist für Dezember 2018 vorgesehen.