Pressemitteilung

Recyclingpark Neckartal in Stuttgart-Bad Cannstatt: Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt Errichtung und Betrieb

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat der Stuttgarter Recyclingpark Neckartal GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage für den Umschlag und die Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen erteilt.

Der Genehmigungsbescheid kann von 11. März bis 25. März 2019 beim Regierungspräsidium in Stuttgart-Vaihingen, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart, Zimmer Z.078, oder bei der Stadtverwaltung Stuttgart, Bezirksamt Bad Cannstatt, Marktplatz 2, 70372 Stuttgart eingesehen werden. Die öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger erfolgt am Freitag, 8. März 2019. Die vom RPS erteilte Genehmigung ist noch nicht rechtskräftig.

Das Betriebsgrundstück im ehemaligen Lauster-Steinbruch befindet sich in einem Industriegebiet im Stuttgarter Stadtteil Bad Cannstatt. Dort haben sich zwei Firmen zur Firma Recyclingpark Neckartal GmbH zusammengeschlossen und den Standort in Bad Cannstatt übernommen.

Das Vorhaben der Recyclingpark Neckartal GmbH umfasst den Weiterbetrieb und die teilweise Wiedereinrichtung des seit 1991 bestehenden Recyclingplatzes.

Künftige Haupttätigkeitsbereiche sind:

  • Umschlag sowie zeitweilige Lagerung und Behandlung von mineralischen Abfällen, Bauschutt, Erden
  • Umschlag und zeitweilige Lagerung von Papier- und Kunststoffabfällen sowie Behandlung von Papierabfällen
  • Wertstoffhofbetrieb für Gewerbeabfälle und die Entsorgung von Handwerker- und Privatabfällen
  • Umschlag und zeitweilige Lagerung und Sortierung von Sperrmüll


Das Genehmigungsverfahren wurde unter Beteiligung der zuständigen Behörden, den anerkannten Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Antrag und die Antragsunterlagen haben beim Bezirksamt Stuttgart-Bad Cannstatt sowie beim RPS einen Monat zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegen. Innerhalb der Einwendungsfrist sind insgesamt 865 gültige Einwendungen beim RPS eingegangen. Diese wurden am 16. April 2018 im Sitzungssaal des Bezirksamts Stuttgart-Bad Cannstatt in einer öffentlichen Sitzung erörtert.

Zahlreiche Einwender hatten Bedenken im Hinblick auf die Lage des Betriebsgeländes. Manche befürchteten die Zerstörung der archäologischen Fundstelle, die der dort vorkommende Travertin (Kalkstein) beherbergt. Andere hatten Bedenken, dass die geplanten Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände sich negativ auf die Heilquellen in Bad Cannstatt auswirken. Nach intensiver Prüfung hält das RPS die Sorgen der Einwender für unbegründet. Bereits die Antragsunterlagen sehen eine Anlagentechnik der Recyclinganlage mit umfangreichen Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt und der Nachbarschaft vor, die dem Stand der Technik entsprechen. Darüber hinaus hat das RPS eine ganze Reihe von Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid aufgenommen, die schädliche Umwelteinwirkungen auf die Schutzgüter des Bundesimmissionsschutzgesetzes vermeiden und weiter vermindern sollen, wie die Einhausung des Förderbands und die Bedüsung staubender Abfälle.

Hintergrundinformationen:
Das Betriebsgrundstück im ehemaligen Lauster-Steinbruch befindet sich in einem Industriegebiet im Stuttgarter Stadtteil Bad Cannstatt und wurde zuletzt als Recyclingstandort genutzt. Die Firmen, die sich nun zur Firma Recyclingpark Neckartal GmbH  zusammengeschlossen haben, mussten ihre bisherigen Standorte in Stuttgart aufgeben.