Pressemitteilung

Städtebauförderung: Regierungspräsidentin Susanne Bay übergibt einen Förderbescheid an Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer in Höhe von 700.000 Euro (Landkreis Schwäbisch Hall)

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Mit dieser Förderung können wir einen nachhaltigen Impuls für die weitere Entwicklung der Östlichen Innenstadt in Crailsheim setzen“

Frau RP'in Susanne Bay übergibt den Förderbescheid an Oberbürgermeister Dr. Christoph

Die Städtebauförderung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur nachhaltigen strukturellen Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land. Sie löst dabei erhebliche private und öffentliche Investitionen aus und setzt wirtschaftliche Impulse.

Bei einem Besuch in Crailsheim übergab Regierungspräsidentin Susanne Bay heute (24. Juli 2023) einen Bewilligungsbescheid für das Sanierungsgebiet „Östliche Innenstadt“ in Crailsheim in Höhe von 700.000 Euro an Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer.

Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte: „Das Land Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium als Bewilligungsbehörde unterstützen diese für die Stadt Crailsheim wichtige Aufstockung der Finanzhilfen sehr gerne. So können wir einen nachhaltigen Impuls für die weitere Belebung der Östlichen Innenstadt setzen. Besonders förderwürdig ist das Sanierungsgebiet dabei, weil es wichtige Förderschwerpunkte wie „Maßnahmen zum Klimaschutz“, „Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktionsfähigkeit bestehender Zentren“ sowie „Aufwertung des öffentlichen Raumes“ und „Schaffung von Wohnraum" erfüllt."

Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer sagte: „Wir sind überaus dankbar für die großzügige Förderung durch das Land Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland. Wie bereits in den vergangenen Jahren, wurden wir auch dieses Jahr bei unseren vielfältigen Maßnahmen gefördert. Die Unterstützung in Höhe von 700.000 Euro ermöglicht es uns, wichtige Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Belebung der Östlichen Innenstadt umzusetzen. Es geht dabei nicht nur um benötigten Wohnraum, sondern auch um die Aufwertung der rund 25 Hektar um den Volksfestplatz als Freiraum- und Festfläche. Der erste Bauabschnitt wurde in Form eines neuen Kanalsystems jüngst fertiggestellt. Nach dem Fränkischen Volksfest im September folgt die Herstellung neuer Wegeverbindungen, bevor ein Jahr später mit der Neugestaltung des Platzes begonnen wird. Noch in diesem Jahr stehen dort die ersten Wohnbauprojekte an.“

Die Regierungspräsidentin betonte zudem: „Mit den durch die Städtebauförderung ermöglichten Investitionen für die städtebauliche Infrastruktur können insbesondere die notwendige Attraktivierung der Ortskerne und Maßnahmen zur Klimaanpassung bei den Kommunen in unserem Regierungsbezirk in den Blick genommen werden.“

Im Landkreis Schwäbisch Hall erhielten auch die Gemeinde Blaufelden (Modernisierung des Hallenbads, Bewilligung in Höhe von 168.000 Euro), die Gemeinde Braunsbach (Finanzhilfeerhöhung für das Sanierungsgebiet Ortsmitte II von 400.000 Euro), die Stadt Gaildorf (Finanzhilfeerhöhung für die Sanierung der Halle Ottendorf von 93.000 Euro), die Stadt Gerabronn (Finanzhilfeerhöhung für das Sanierungsgebiet Stadtmitte Nord von 800.000 Euro), die Gemeinde Michelfeld (Bewilligung der Neumaßnahme Ortsmitte Michelfeld mit Finanzhilfen von 900.000 Euro), die Gemeinde Obersontheim (Bewilligung der Neumaßnahme Zentralort mit Finanzhilfen von 800.000 Euro), die Gemeinde Rot am See (Finanzhilfeerhöhung für das Sanierungsgebiet Gerabronner Straße /Ortskern II von 600.000 Euro) und auch die Stadt Schwäbisch Hall (Finanzhilfeerhöhung für das Sanierungsgebiet Kernstadt von 700.000 Euro) Bewilligungen von insgesamt 4.461.000 Euro.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Aufgabe, die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk zu förderrechtlichen Fragen städtebaulicher Vorhaben zu beraten und die Förderanträge zu beurteilen. Es ist zudem Bewilligungsstelle und prüft nach Abschluss der Maßnahmen die Abrechnungen der Kommunen.

Hintergrundinformationen:
In diesem Jahr stehen landesweit rund 239 Millionen Euro Sanierungsmittel zur Verfügung. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat aus dem Programm der städtebaulichen Erneuerung 2023 für die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk bei 118 städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen Finanzhilfen von insgesamt rund 92 Millionen Euro bewilligt. Davon erfolgen 91 sogenannte Aufstockungen bereits laufender Sanierungsmaßnahmen und 27 Bewilligungen für Neumaßnahmen. Das Programm der städtebaulichen Erneuerung 2023 ist landesweit 3,8-fach überzeichnet. Im Regierungsbezirk Stuttgart werden aktuell rund 560 laufende städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen gezählt.

Die Programmliste 2023 für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung nach Kreisen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.