Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 – 2. Teilabschnitt von Leinfelden Bahnhof bis Neuer Markt

Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss / Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Das Vorhaben lädt ein zu mehr Fahrten mit der Stadtbahn und trägt somit zur Verbesserung des Stadtklimas bei“

Bild zeigt U-Bahn-Fahrzeug der Stuttgarter Straßenbahnen AG, das in eine Station einfährt

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 15. März 2022 den Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 – 2. Teilabschnitt von Leinfelden Bahnhof bis Neuer Markt erlassen.

„Die Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 soll im Einzugsbereich der neuen Haltestelle Neuer Markt eine Anbindung von rund 1.500 Arbeitsplätzen und 4.300 Einwohnern ermöglichen und damit die Leistungsfähigkeit des Stadtbahnbetriebes weiter erhöhen“, erklärte Regierungspräsidentin Susanne Bay. „Die Fahrzeit aus dem Einzugsgebiet der Haltestelle Neuer Markt in die Stuttgarter Innenstadt wird verkürzt. Das Vorhaben lädt ein zu mehr Fahrten mit der Stadtbahn und trägt insbesondere zu einer nachhaltigen Verbesserung des Stadtklimas bei“, so Bay weiter.

Die neue Stadtbahnstrecke wird eine Länge von rund 660 Metern haben. Sie verläuft parallel zur S-Bahn Bestandsstrecke Stuttgart-Rohr – Filderstadt und endet an der provisorischen Kehranlage an der Haltestelle Neuer Markt. Das Ende der Streckengleise ist planerisch so ausgelegt, dass eine künftige Weiterführung der Strecke nach Leinfelden-Echterdingen möglich ist. Der Baubeginn für die Verlängerung soll voraussichtlich im Juni 2022 erfolgen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit vom 28. März 2022 bis einschließlich 11. April 2022 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilung 2 > Referat 24 > Aktuelle Planfeststellungsverfahren > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse sowie im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de veröffentlicht. Zusätzlich liegen der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfeststellungsbeschlüsse und im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de abrufbar.