Pressemitteilung

Regierungspräsidium erlässt Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Gumpenbachbrücke im Zuge der B 27 in Kornwestheim

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Gumpenbachbrücke im Zuge der B 27 in Kornwestheim erlassen. Vorhabenträgerin ist die Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Die rund 100 m lange Gumpenbachbrücke wurde 1954 gebaut und besteht aus zwei Teilbauwerken, jeweils einem pro Richtungsfahrbahn. Im Mai 2010 wurde im Rahmen einer Brückensonderprüfung ein so schlechter Bauwerkszustand festgestellt, dass die Brücke nun durch einen Neubau ersetzt werden muss. Bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus müssen die Fahrbahnbreiten und die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert werden.

Des Weiteren sind an der nördlich der Gumpenbachbrücke gelegenen Anschlussstelle Kornwestheim-Nord derzeit keine Ein- und Ausfädelstreifen vorhanden. Die neue Brücke wird mit einem breiteren Querschnitt gebaut, der die Neuanlage von Ein- und Ausfädelungsstreifen ermöglicht. Dadurch kann die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Anschlussstelle Kornwestheim-Nord deutlich verbessert werden.

Der Ersatzneubau wird in Seitenlage hergestellt und eingeschoben, wodurch während der Bauzeit bis auf kurze Bauphasen beim Querverschub alle Fahrstreifen unter Verkehr bleiben können und die Ortslagen im nachgeordneten Netz entlastet werden.

Im Planfeststellungsbeschluss wurden die Ergebnisse des Erörterungstermins vom 5. April 2016, die Einwendungen der Betroffenen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen. Die Einwendungen von Bürgern richteten sich vor allem gegen den bauzeitlichen Lärm und gegen Nacht- und Wochenendarbeit auf der Baustelle. Des Weiteren befürchteten Eigentümer Mietminderungen aufgrund von Baulärm.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Montag, 21.11.2016, bis einschließlich Montag, 05.12.2016, bei der Stadtverwaltung Kornwestheim zur Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.