Pressemitteilung

Regierungspräsidium schließt das Raumordnungsverfahren für den Neubau einer 110-kV-Leitung zwischen Kupferzell (Hohenlohekreis) und Rot am See (Landkreis Schwäbisch Hall) ab

​Das Regierungspräsidium hat mit der raumordnerischen Beurteilung das Raumordnungsverfahren abgeschlossen. Gegenstand des Raumordnungsverfahrens war die Untersuchung mehrerer Korridore für eine neue Hochspannungsleitung. Hierfür wurden vier Freileitungskorridore, ein reiner Erdkabelkorridor und drei kombinierte Erdkabel-/Freileitungskorridore geprüft, die von einem noch zu errichtenden Umspannwerk in Rot am See zum bereits vorhandenen Umspannwerk in Kupferzell führen.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer begrüßt die intensive frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Netze BW GmbH und die rege Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Kommunen im Verfahren. „Der aus raumordnerischer Sicht günstigste Erdkabelkorridor E4 zeichnet sich durch einen hohen Bündelungsanteil mit der schon bestehenden Freileitung und einen relativ kurzen Solokorridorabschnitt aus und ist daher in besonderem Maße raum- und umweltverträglich“, so Regierungspräsident Reimer.

In dem Gutachten wird der Korridor E4 sowohl als günstigster Erdkabelkorridor als auch als die insgesamt vorzugswürdigste Alternative bewertet. Der Korridor F2 stellt den raumordnerisch günstigsten Freileitungskorridor dar.

Der kombinierte Erdkabel-/Freileitungskorridor E4 verläuft vom Umspannwerk in Kupferzell zunächst parallel zur bestehenden Freileitung Kupferzell-Hohenberg entlang der Teilorte Feßbach und Rüblingen. Südlich von Ruppertshofen endet die Bündelung des Korridors E4 und schwenkt als Erdkabel-Solokorridor nach Nordosten ab. Dabei verläuft er östlich von Dörrmenz und westlich von Lendsiedel, bevor er auf Höhe von Hornberg nach Norden abknickt und am Kirchberger Ortsteil Weckelweiler vorbei zum geplanten Umspannwerk bei Rot am See führt.

Der Freileitungskorridor F2 verläuft bis nach Braunsbach-Orlach ebenfalls parallel zur bestehenden Freileitung Kupferzell-Hohenberg. Im Anschluss schwenkt er nach Nordosten ab und verläuft als Solokorridor zwischen den Ortschaften Nesselbach und Zottishofen weiter in nordöstliche Richtung. Im weiteren Verlauf umfährt der Freileitungskorridor F2 die Stadt Gerabronn im Norden, bevor er in südöstlicher Richtung zum geplanten Umspannwerk bei Rot am See führt.

Im September 2018 wurde das Raumordnungsverfahren eingeleitet und die betroffenen Kommunen sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Zudem wurden die Planungsunterlagen in den Gemeinden für die Öffentlichkeit ausgelegt. Am 10. Juli 2019 fand in Rot am See ein Erörterungstermin statt.

Die raumordnerische Beurteilung eine rund 200 Seiten umfassende Bewertung aller Korridorvarianten liegt ab Ende Januar 2020 zur Unterrichtung der Öffentlichkeit einen Monat zur Einsichtnahme bei den betroffenen Kommunen aus. Ort und Zeit der Auslegung werden im Januar 2020 in den Amtsblättern der betroffenen Kommunen ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich ist die raumordnerische Beurteilung ab sofort auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter  Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren abrufbar.

Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass mit der raumordnerischen Beurteilung noch keine Entscheidung über den konkreten Trassenverlauf und die Art der Leitung getroffen wurde. Diese Entscheidung fällt erst im sich anschließenden Planfeststellungsverfahren. Die Vorprüfungen des Raumordnungsverfahrens zu möglichen Korridoren stellen dafür eine gute Basis dar. Die Netze BW GmbH wird dabei den genauen Trassenverlauf und die Art der Leitung definieren und einen Genehmigungsantrag stellen. Dieser Antrag wird dann im Planfeststellungsverfahren geprüft. Kommunen, Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.

Anlage:
Übersichtsplan (pdf, 516 KB)