Pressemitteilung

Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der L 1103 Ortsumfahrung Pfaffenhofen - Güglingen (Landkreis Heilbronn)

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der L 1103 Ortsumfahrung Pfaffenhofen - Güglingen erlassen. Vorhabenträger ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Der Planfeststellungsbeschluss umfasst den ca. 1,54 km langen Neubau der Umgehungsstraße der L 1103 als südliche Umfahrung der Gemeinden Pfaffenhofen und Güglingen. Der Neubau der L 1103 beginnt ca. 100 Meter westlich der Kreuzung Maulbronner Straße/Strombergstraße an der Ortseinfahrt von Pfaffenhofen und verläuft bis zur Höhe des ehemaligen Betonwerks nördlich der Südstraße. Die Trasse verläuft Außerorts auf der stillgelegten Bahntrasse bis zur Höhe des Umspannwerks und schwenkt dort in Richtung Südosten ab. Nach der Überquerung des Feldwegs 599 schwenkt die Trasse in einer Linkskurve in Richtung des Güglinger Gewerbegebiets „Talstraße“ und schließt hier an das bereits fertiggestellte Teilstück der L 1103 an. Die Fahrbahn wird auf 6,50 m breit ausgebaut.

Durch die Realisierung der Ortsumfahrung kommt es zu einer erheblichen Entlastung der Ortsdurchfahrten von Pfaffenhofen und Güglingen. Der Verkehr in Pfaffenhofen reduziert sich um ca. 53 %, der Verkehr in Güglingen um ca. 59%.

Als naturschutzrechtlichen Ausgleich für die Eingriffe des Vorhabens in die Natur und Landschaft sind u.a. die Entsiegelung von Verkehrsflächen, die Extensivierung von Flächen in der Zaberaue sowie die Optimierung eines Ackergebiets am Schnarrenberg für Offenlandarten geplant. Durch Neuanlage von Ackerrandstreifen werden die durch die neue Trasse eintretenden Störungen des Rebhuhns und der Feldlerche sowie der Dorngrasmücke und des Neuntöters kompensiert. Des Weiteren wird ein Laichgewässer für die Wechselkröte unterhalb der Steingrube nördlich von Pfaffenhofen angelegt.

Im Planfeststellungsbeschluss wurden auch die Ergebnisse des Erörterungstermins vom 19.10.2016, die Einwendungen der Betroffenen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Montag, 24.04.2017 bis einschließlich Montag, 08.05.2017 bei der Gemeindeverwaltung Pfaffenhofen und der Stadtverwaltung Güglingen zur Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.