Pressemitteilung

Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Zielabweichungsbescheid für den Bebauungsplan „Oberkochen Süd, Teil III“ und die Flächennutzungsplanänderung 3.6 (Ostalbkreis)

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Nachdem die Planung deutlich reduziert wurde, ist die maßvolle Inanspruchnahme des „regionalen Grünzugs“ raumordnerisch vertretbar und kann zugelassen werden“

Bild zeigt einen Bebauungsplan

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat das von der Stadt Oberkochen Ende 2021 beantragte Zielabweichungsverfahren „Oberkochen Süd, Teil III“ abgeschlossen und mit Entscheidung vom 7. März 2022 eine Abweichung vom Regionalplan zugelassen. Der Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung sehen unter anderem Bauflächen vor, die gemäß dem Regionalplan 2010 für die Region Ostwürttemberg in einem regionalen Grünzug liegen. Eine Bebauung dort ist an sich nicht zulässig. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte zu entscheiden, ob in diesem Fall eine Abweichung von der geltenden Regelung des Regionalplans möglich und damit raumordnerisch vertretbar ist.

Nach einer umfangreichen Untersuchung aller ernsthaft in Betracht kommenden Standortalternativen – überprüft wurden 20 Standorte in Oberkochen und der gesamten Region – hat das Regierungspräsidium festgestellt, dass der Bereich „Oberkochen Süd, Teil III“ der unter wirtschaftlichen, sozialen und infrastrukturellen Aspekten am besten geeignete und auch angemessen nachhaltige Standort ist. Wesentlich war, dass die Inanspruchnahme des regionalen Grünzugs im Laufe des Verfahrens durch die Verschiebung und Reduzierung des Plangebiets deutlich verringert wurde.

„Die maßvolle, kompakte Planung, die auch künftig eine optimale Zusammenarbeit der Photonik-Branche am Hochtechnologiestandort in Oberkochen gewährleistet, bringt für die gesamte Region langfristig spürbare wirtschaftliche Vorteile, die gerade im ländlichen Raum so wichtig sind“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay. „Die Auswirkungen auf den großräumigen regionalen Grünzug wurden umfassend geprüft, sind jedoch quantitativ und qualitativ untergeordnet und treten im Ergebnis unter anderem wegen der bedeutenden Synergieeffekte, zum Beispiel im Hinblick auf den Mobilitätspakt Aalen/Heidenheim, aber auch wegen der zu erwartenden CO2-Einsparungen durch die Konzentration der Betriebsstätten, zurück“, so Bay weiter.

Mit dem positiven Zielabweichungsbescheid kann die Stadt nun das laufende Bebauungsplanverfahren „Oberkochen Süd, Teil III“ und das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 3.6 fortsetzen. Dabei ist es Aufgabe der Stadt, alle privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Der Zielabweichungsbescheid (pdf, 535 KB) ist ab sofort auf der Internetseite des Regierungspräsidiums abrufbar.