Pressemitteilung

Regierungspräsidium Stuttgart hat Erörterungstermin zum Planfeststellungsabschnitt 1.3b „Filderbereich mit Flughafenanbindung/Gäubahnführung“ abgeschlossen

„Der Erörterungstermin wurde aktiv in Anspruch genommen“, so Verhandlungsleiterin Gertrud Bühler

Zeitungsstapel

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Erörterungstermin für den Planfeststellungsabschnitt 1.3b (PFA 1.3b) im Zuge des Bahnprojektes Stuttgart 21 heute abgeschlossen. Die Erörterung fand vom 26. bis 29. April 2021 auf der Landesmesse Stuttgart unter der Verhandlungsleitung von Gertrud Bühler, Leiterin der Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur im Regierungspräsidium Stuttgart, statt. Die Vorhabenträgerin, DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, plant die Anbindung der Gäubahn über den Flughafen an die Neubaustrecke S 21 Stuttgart-Ulm. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist in diesem Verfahren Anhörungsbehörde und hat die Aufgabe, alle vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen zu prüfen und den Erörterungstermin durchzuführen.

Die Schwerpunkte der Verhandlung bildeten das temporäre Bodenlager zwischen Oberaichen und Musberg, die Lärm- und Erschütterungsbelastungen sowie die hierfür vorgesehenen Schutzmaßnahmen entlang der Bestandsstrecke durch Leinfelden-Echterdingen. Weitere zentrale Diskussionspunkte waren der geplante Mischverkehr auf der S-Bahn-Bestandsstrecke und die grundsätzliche Planrechtfertigung des Gesamtprojekts S 21.

Verhandlungsleiterin Gertrud Bühler bedankte sich bei den Beteiligten und sagte zum Abschluss des Erörterungstermins: „Der Erörterungstermin wurde rege genutzt, um die verschiedenen Positionen zu vertreten, Einzelaspekte zu erläutern und Fragen zu stellen.“

Im nächsten Schritt wird das Regierungspräsidium Stuttgart das Verfahrensmaterial auswerten und dem Eisenbahnbundesamt, der zuständigen Planfeststellungsbehörde, zur Entscheidung vorlegen.