Pressemitteilung

Regierungspräsidium Stuttgart hat Erörterungstermin zum Planfeststellungsabschnitt 1.6b „Abstellbahnhof Untertürkheim“ abgeschlossen

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Erörterungstermin für den Planfeststellungsabschnitt 1.6b (PFA 1.6b) im Zuge des Bahnprojektes Stuttgart 21 abgeschlossen. Die Erörterung fand am 15. und 16. Januar 2020 in der Sängerhalle in Stuttgart-Untertürkheim unter dem Vorsitz von Gertrud Bühler, Leiterin der Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur im Regierungspräsidium Stuttgart, und Fabian Mohr, Leiter der Projektgruppe PFA 1.6b im Regierungspräsidium Stuttgart, statt. Die Vorhabenträgerin, die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, plant auf der Fläche des bisherigen Güterbahnhofs in Untertürkheim einen Abstellbahnhof mit Abstellgleisen und Reinigungsanlagen. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist in diesem Genehmigungsverfahren Anhörungsbehörde und hat die Aufgabe, alle gegen das Bauvorhaben vorgetragenen Einwendungen zu prüfen und den Erörterungstermin durchzuführen.

Die Verhandlung verlief in einer sachlich, konstruktiven Atmosphäre. Zwar war eine Einigung gerade in Bezug auf das Gesamtprojekt S 21 nicht zu erwarten, die Beteiligten nutzten aber die Gelegenheit, die Sachfragen näher zu beleuchten und die unterschiedlichen Standpunkte nochmals darzulegen.

Im Mittelpunkt der Diskussion standen Lärmbelastungen und hierfür vorgesehene Lärmschutzmaßnahmen sowie die geplante Umsiedlung von Mauereidechsen auf anderweitige Flächen in Stuttgart. Darüber hinaus zielten viele Wortmeldungen auf die Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs und damit auf die Planrechtfertigung des Gesamtprojekts S 21 ab.

„Ich freue mich über die rege Beteiligung der Anwesenden und die vielen wichtigen Wortbeiträge. Der Erörterungstermin wurde seiner Zielsetzung gerecht“, sagte Verhandlungsleiterin Gertrud Bühler zum Abschluss des Termins.

Das Regierungspräsidium Stuttgart wird nun im Anschluss das gesamte Verfahrensmaterial nochmals auswerten und in der Folge in einem sogenannten Anhörungsbericht der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahnbundesamt, zur Entscheidung vorlegen.