Pressemitteilung

Regierungspräsidium Stuttgart informiert über Sachstand und Zeitplan bezüglich wichtiger Erhaltungsmaßnahmen in Besigheim - Ersatzneubau der Enzbrücke im Zuge der B 27 sowie der Wehr- und Kanalbrücke im Zuge der L 1115

​In einem Gespräch in Besigheim am heutigen Freitag, 28. April 2017, informierte das Regierungspräsidium Stuttgart über den Stand der Planungen zu zwei dringlichen Brückenbaumaßnahmen. Mit am Tisch saßen die beiden Bürgermeister Steffen Bühler (Besigheim) und Albrecht Dautel (Walheim), Erster Landesbeamter Jürgen Vogt (Lkr. Ludwigsburg), die Landtagsabgeordneten Fabian Gramling MdL und Daniel Renkonen MdL sowie Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Besigheim. Von Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart nahmen Regierungspräsident Wolfgang Reimer und der Abteilungspräsident für Straßenwesen und Verkehr beim Regierungspräsidium Stuttgart, Andreas Hollatz sowie Vertreter der Fachverwaltung teil.

„Die durch Bauwerksschäden erforderlich gewordenen Ersatzneubauten der B 27  Enzbrücke und der L 1115 Wehr- und Kanalbrücke sind dringlich und werden deshalb mit Nachdruck durch das Regierungspräsidium planerisch vorbereitet“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer der Stadt Besigheim zu. Dabei  soll der Ersatzneubau der  B 27 Enzbrücke zeitlich vor der L 1115 Wehr- und Kanalbrücke erfolgen.

Nach derzeitigem Stand könne im Jahr 2018 mit dem Ersatzneubau der B 27 Enzbrücke begonnen werden und nach deren Fertigstellung dann im Jahr 2020 mit der L 1115 Wehr- und Kanalbrücke. Im Jahr 2022 seien dann beide Maßnahmen abgeschlossen, erklärte Reimer.
 

Hintergrundinformationen


B 27 Enzbrücke
Bauwerksschäden an der 1946 errichteten Enzbrücke erfordern einen Ersatzneubau. Die Beanspruchung der bestehenden Brücke liegt bei ca. 9000 Kfz pro Tag. Der Schwerverkehrsanteil beträgt 6 %. Wesentliches Ziel des Ersatzneubaus ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit durch einen größeren Radius der B 27 sowie die beidseitige Anlage von Schutzplanken auf der Brücke. Die Brücke erhält auch einen Geh- und Radweg. Die Länge der neuen Brücke wird ca. 87 m betragen. Die Gesamtkosten von Abbruch und Neubau liegen bei rund 3,9 Millionen. Euro. Das Baurecht für die B 27 Enzbrücke liegt bereits vor.

L 1115 Wehr- und Kanalbrücke
Die Neckarquerung im Zuge der L 1115 besteht aus zwei Teilen: Der Wehr- und Kanalbrücke. 
An der Wehrbrücke aus dem Jahr 1955 machen aufgetretene Schäden einen Neubau des Überbaus erforderlich. Im Zuge der Umsetzung der Erhaltungsmaßnahme soll eine verkehrssichere Führung des Fußgänger- und Radverkehrs realisiert werden. Am Kraftwerkshaus sowie an den Wehrhäusern sind aufgrund der Kulturdenkmalseigenschaft der Staustufe Besigheim keine größeren baulichen Veränderungen möglich. Daher ist als Zwischenschritt bis zu einer Generalsanierung/Neubau der Wehranlage durch das Wasser- und Schifffahrtsamt vorgesehen, den Geh- und Radweg auf der Nordseite von 1,25 m auf 2,50 m bzw. 1,75 m im Engstellenbereich zu verbreitern, um so die Situation für Fußgänger und Radfahrer deutlich gegenüber dem Bestand zu verbessern.

Die Kanalbrücke (im weiteren Verlauf der L 1115) stammt aus dem Jahr 1952. Hier bedarf es eines Ersatzneubaus. Vorgesehen ist, den Geh- und Radweg auf der Nordseite zu führen mit einer Breite von 2,50 m.  Während der Dauer der Bautätigkeit an der Wehr- und Kanalbrücke, die rund 1,5 Jahre in Anspruch nimmt, muss die L 1115 für den Kfz-Verkehr für die Dauer von rund 12 Monate voll gesperrt werden.