Pressemitteilung

Regierungspräsidium Stuttgart leitet Verfahren zur Erweiterung der Naturparke „Schwäbisch-Fränkischer Wald“ und „Stromberg-Heuchelberg“ ein

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen die Verfahren zur Änderung der Verordnungen über die Naturparke „Schwäbisch-Fränkischer Wald“ und „Stromberg-Heuchelberg“ gestartet. Im Wesentlichen sollen die beiden Naturparke um Flächen reicher werden, die sich durch ihren ausgeprägten Reiz für die jeweilige Kulturlandschaft auszeichnen.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer erläuterte: „Mit der Erweiterung sollen die vorhandenen Naturparke um charakteristische Landschaftsteile ergänzt werden. Ihre Bedeutung für die Erholung und nachhaltige Regionalentwicklung wird deutlich gestärkt.“

Das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde ist für die Änderung der Naturpark-Verordnungen „Schwäbisch-Fränkischer Wald“ und „Stromberg-Heuchelberg“ zuständig. Das Verfahren dazu ist in § 24 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg geregelt.

Für die geplanten Änderungen beginnt heute, 30. September 2019, das öffentliche Beteiligungsverfahren. Bis einschließlich Donnerstag, 31. Oktober 2019, liegen die Verordnungsentwürfe mit den Karten beim Regierungspräsidium Stuttgart während der Sprechzeiten aus und werden zusätzlich auf der Internetseite (unter www.rp-stuttgart.de → Bekanntmachungen → Naturparke) veröffentlicht. Die Verordnungsunterlagen werden ferner bei den räumlich betroffenen Naturschutzbehörden der Landkreise während der Sprechzeiten elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt. Alle Bürgerinnen und Bürger können in diesem Zeitraum Bedenken und Anregungen vorbringen. Gleichzeitig werden die Gemeinden, Behörden, Berufsverbände und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich wesentlich berührt sein kann, sowie die anerkannten Naturschutzverbände angehört.

Alle eingehenden Stellungnahmen werden vom Regierungspräsidium Stuttgart geprüft und ausgewertet; anschließend erhalten die Einwenderinnen und Einwender eine Antwort.

Der Naturpark „Schwäbisch-Fränkischer Wald“ soll um eine Fläche von circa 35.000 Hektar erweitert werden; die Gesamtfläche erstreckt sich dann auf rund 127.129 Hektar. Bei diesen Erweiterungsflächen handelt es sich um Landschaftsbereiche mit ähnlichem Relief, Gewässer und Klima sowie Geologie und Vegetation. Dies betrifft die östlich angrenzenden Limpurger Berge sowie die Region Berglen südwestlich der bisherigen Grenze. Damit wird der Naturraum „Schwäbisch-Fränkische Waldberge“ vollständig in den Naturpark „Schwäbisch-Fränkischer Wald“ einbezogen.

Beim Naturpark „Stromberg-Heuchelberg“ sollen circa 7.590 Hektar dazu kommen; er umfasst dann eine Fläche von rund 40.796 Hektar. In den Naturpark „Stromberg-Heuchelberg“ werden Bereiche im Zabergäu und bei Oberderdingen einbezogen. Diese Abrundung der Naturpark-Kulisse führt dazu, dass das landschaftliche Gesamtgefüge der dortigen Höhenzüge und der zugehörigen Täler mit den vier für den Naturpark charakteristischen „W“ – Wald, Wein, Wiese und Wasser – einbezogen wird.

Zweck eines Naturparks ist, Erholung sowie nachhaltigen Tourismus im Einklang mit der Natur zu fördern. Damit sind Naturparke ausgeprägte Naherholungsgebiete und Ziel von Urlaubern. Naturparke sind von jeher auch Orte kommunaler, wirtschaftlicher und infrastruktureller Entwicklung und damit besonders dazu geeignet, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.