Pressemitteilung

Regierungspräsidium Stuttgart schließt temporäre Isolierunterkunft für Flüchtlinge in Althütte-Sechselberg im Rems-Murr-Kreis

Ersatzunterkunft in Stuttgart nimmt zum 1. April Betrieb auf

Zeitungsstapel

Das Regierungspräsidium Stuttgart muss vor Ostern die für das Land betriebene temporäre Isolierunterkunft für an COVID-19 erkrankte Flüchtlinge in der Erstaufnahme in Althütte-Sechselberg (Rems-Murr-Kreis) schließen. Das Gelände der früheren Freizeiteinrichtung des Süddeutschen Gemeinschaftsverbandes wird verkauft und kann daher nicht mehr weiter durch das Land genutzt werden. Die temporäre Unterkunft diente ab 11. April 2020 in den vergangenen rund zwölf Monaten als Isoliermöglichkeit für die in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bestätigten Corona-Fälle.

„Die Inbetriebnahme der temporären Isolierunterkunft im vergangenen April hat zu einer Entlastung in allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes geführt, da dort die Möglichkeiten zur häuslichen Quarantäne nur bedingt umsetzbar sind. Schnell hat sich der Ablauf sehr bewährt und stellt so einen wichtigen Baustein der Pandemiebekämpfung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes dar“, erklärte Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Untergebracht waren in Althütte-Sechselberg seit der Inbetriebnahme rund 480 Geflüchtete – Einzelpersonen und Familien – mit keinen oder nur milden Symptomen. Durch die langjährige Erfahrung des dort eingesetzten Personals konnte eine optimale Versorgung gewährleistet werden. Die örtlichen Begebenheiten sowie der Einsatz technischer Ausstattung – zum Beispiel eine Personenschleuse – sorgten für einen umfassenden Schutz zur Sicherstellung der Vorgaben der Quarantänevorgaben. „Dank der guten Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wie den Dienstleistern, der Gemeinde und dem Landkreis konnten wir für das Land diese Aufgabe mit Bravour meistern“, betonte Reimer.

Damit das Land auch weiterhin eine Unterbringungsmöglichkeit für die an COVID-19 erkrankten Geflüchteten bieten kann, lief die Suche nach einem Ersatzstandort in den vergangenen Wochen auf Hochtouren. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit der neuen gemeinsamen Unterkunft in Stuttgart für einen adäquaten Ersatz sorgen können“, sagte der Regierungspräsident.

Bei der neuen temporären Isolierunterkunft, die das Regierungspräsidium Stuttgart für das Land betreibt, handelt es sich um eine bereits bestehende Schutzeinrichtung der Landeshauptstadt Stuttgart in Stuttgart-Nord. In dieser Schutzunterkunft werden von der Stadt schon bisher Flüchtlinge untergebracht, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, sowie deren unmittelbare Kontaktpersonen und weitere Personenkreise, die sich nicht selbst isolieren können. Ab Donnerstag, 1. April 2021, übernimmt das Land Baden-Württemberg diese Einrichtung in Stuttgart und wird sie künftig gemeinsam mit der Landeshauptstadt führen.

Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, sagte: „Unsere Einrichtung bietet die bestmöglichen Voraussetzungen. Bei der Landeshauptstadt Stuttgart sind Schutzunterkünfte für Menschen, die sich nicht selbst isolieren können, seit Beginn der Corona-Krise ein ganz wesentlicher Bestandteil der Pandemiebekämpfung. Eine solche Schutzunterkunft zusammen mit dem Land zu betreiben, schafft wertwolle Synergieeffekte und ist ein echter Mehrwert für beide Seiten.“

In der Unterkunft können rund 120 Personen untergebracht werden. Die Betreuung, Verpflegung und medizinische Versorgung ist – wie bisher – durch erfahrene Dienstleister gewährleistet. Bereits ab morgen (1. April), werden die ersten erkrankten Geflüchteten aus den Erstaufnahmeeinrichtungen der vier Regierungsbezirke des Landes in die Einrichtung verlegt. „Mit dieser Unterkunft bietet sich weiterhin die Möglichkeit die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zu unterstützen, um so das Ausbruchsgeschehen besser unter Kontrolle halten zu können. Wir sind sehr dankbar, dass wir gemeinsam mit der Landeshauptstadt Stuttgart diese Einrichtung betreiben können“, führte der Regierungspräsident aus. Der Betrieb der Einrichtung ist zunächst – mit Verlängerungsoption – bis Ende Juni 2021 vorgesehen.

Hintergrundinformation:
Die Erstaufnahme von Flüchtlingen ist eine Aufgabe des Landes, die durch die vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg geleistet wird. Dabei erfolgt eine Unterbringung in den vier sogenannten Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) in Freiburg, Sigmaringen, Karlsruhe und Ellwangen. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden im Bereich der Erstaufnahme viele Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung des Virus in den LEAs zu verhindern. Aufgrund des sehr dynamischen Verlaufs der Pandemie wurden diese Maßnahmen immer wieder angepasst, die Lage wird kontinuierlich beobachtet. Neuankommende Flüchtlinge werden zuerst im Ankunftszentrum in Heidelberg beziehungsweise in der LEA in der sie zuerst ankommen, auf SARS-CoV-2 getestet und anschließend 14 Tage nach Tageszugängen separiert untergebracht. Positiv getestete Fälle werden einzeln beziehungsweise mit ihren Familienmitgliedern in „häusliche Quarantäne“ genommen. Oftmals ist dies in den Einrichtungen nicht oder nur schwer umsetzbar. Deshalb hat sich der Betrieb einer entsprechenden Schutzunterkunft bewährt und soll vorerst weitergeführt werden.

Wie bei anderen Einrichtungen der Erstaufnahme übernimmt das Land sämtliche Kosten für die Einrichtung. Sollte es zu einer Verlegung in ein Krankenhaus kommen, werden die hierfür anfallenden Kosten ebenfalls durch das Land beglichen.
Eine finanzielle Belastung für die Gemeinde oder den Landkreis besteht somit nicht.