Pressemitteilung

Regierungspräsidium Stuttgart setzt die Umsetzung der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans gemäß dem Koalitionsbeschluss vom 29. Mai 2020 fort

​Der Koalitionssauschuss hat am vergangenen Freitag beschlossen, dass angesichts der Entwicklung der Messwerte und der bisher getroffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Stuttgart, weitere Verkehrsverbote möglichst vermieden werden sollen. Das Land wird in Kürze eine Vollstreckungsabwehrklage und zusätzlich einen einstweiligen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Verwaltungsgericht Stuttgart einreichen. Parallel soll jedoch die Umsetzung der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart weitergeführt werden. Dies hat das Regierungspräsidium Stuttgart heute der Landeshauptstadt Stuttgart mitgeteilt.

Die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sieht vor, vom 1. Juli 2020 an, die Maßnahme M1 (ein zonales Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 6/VI im Bereich des Talkessels und für die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen) umzusetzen. Diese Maßnahme ist im Detail in der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans beschrieben.

Die weiteren Maßnahmen zur Luftreinhaltung können den vorhergegangenen Luftreinhalteplänen entnommen werden.

Anlage:
Maßnahme M1 (PDF, 12 KB)