Pressemitteilung

Regierungspräsidium Stuttgart verleiht der Stadt Murrhardt (Rems-Murr-Kreis) die Zuständigkeit als untere Baurechtsbehörde

​Die Stadt Murrhardt erhält zum 1. August 2019 die Zuständigkeit als untere Baurechtsbehörde. Zu diesem Zeitpunkt geht die Zuständigkeit für das Stadtgebiet von Murrhardt vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis auf die Stadt über. Sie ist damit unter anderem für die Genehmigung von Bauvorhaben, der Beantwortung von Bauvoranfragen und den Erlass bauordnungsrechtlicher Eingriffsverfügungen wie Abbruchanordnungen, Nutzungsuntersagungen und Baueinstellungen in ihrem Stadtgebiet zuständig. Murrhardt ist damit die 73. untere Baurechtsbehörde im Regierungsbezirk Stuttgart. „Durch die neue Zuständigkeit haben die Bürgerinnen und Bürger kürzere Wege und können ihre baurechtlichen Anliegen künftig direkt vor Ort im Rathaus regeln. Ich beglückwünsche Murrhardt zu der neuen Zuständigkeit und wünsche der Stadtverwaltung bei ihrer künftigen Aufgabe eine glückliche Hand“, betonte Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte den Antrag der Stadt Murrhardt auf Übernahme der Baurechtszuständigkeit geprüft und festgestellt, dass die Voraussetzungen durch die Stadt Murrhardt erfüllt werden. Voraussetzung für die Zuständigkeit einer Gemeinde als untere Baurechtsbehörde ist vor allem die Besetzung mit ausreichend qualifiziertem Personal, das die Stadt Murrhardt im notwendigen Umfang nachweisen kann. Die neue Zuständigkeit und der Zeitpunkt des Aufgabenübergangs wird morgen (29. Juni) im Gesetzblatt des Landes bekannt gemacht.

Das Regierungspräsidium Stuttgart übt als höhere Baurechtsbehörde die Fach- und Rechtsaufsicht über dann insgesamt 73 untere Baurechtsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden aus, denen die Zuständigkeit als untere Baurechtsbehörde verliehen wurde. Arbeitsschwerpunkt als höhere Baurechtsbehörde bildet die Entscheidung über baurechtliche Widersprüche. Im Rahmen dieser Verfahren prüft das Regierungspräsidium Stuttgart, ob die Erteilung einer Baugenehmigung, die Ablehnung eines Bauantrags oder eine bauordnungsrechtliche Eingriffsverfügung mit den baurechtlichen Vorschriften übereinstimmen und gegebenfalls das behördliche Ermessen sachgemäß ausgeübt worden ist.

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist außerdem zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen bei Einwendungen gegen Bauvorhaben der Gemeinde, die Genehmigung von Flächennutzungsplänen der Stadtkreise, Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften sowie die Prüfung von Fachaufsichtsbeschwerden.

Die Stadt Murrhardt hatte bis 2005 bereits über mehrere Jahrzehnte die Zuständigkeit als untere Baurechtsbehörde inne; diese dann aber wieder an das Landratsamt zurückgegeben. Die Zahl der Bauanträge steigerte sich bei der Stadt Murrhardt in den vergangenen Jahren stetig (2016: 74 Anträge; 2017: 93 Anträge; 2018: 110 Anträge), sodass sich die Stadt entschieden hat, diese Aufgabe wieder zu übernehmen und einen entsprechenden Antrag beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt hatte.

Anlage:
Übersicht der unteren Baurechtsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart (PDF, 90 KB)