Pressemitteilung

Regierungspräsidium verleiht dem Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal zum Mittwoch, 1. März 2023, die Zuständigkeit als untere Baurechtsbehörde

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Die neue Zuständigkeit bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger kürzere Wege und einen direkten Ansprechpartner vor Ort“

Zeitungsstapel

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) verleiht dem Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal zum Mittwoch, 1. März 2023, die Zuständigkeit als untere Baurechtsbehörde. Zu diesem Zeitpunkt geht die Zuständigkeit für die Gemeinden Abstatt, Ilsfeld und Untergruppenbach sowie die Stadt Beilstein vom Landratsamt Heilbronn beziehungsweise der Gemeinde Ilsfeld auf den Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal über. Dieser ist damit unter anderem für die Genehmigung von Bauvorhaben, die Beantwortung von Bauvoranfragen und den Erlass bauordnungsrechtlicher Eingriffsverfügungen wie Abbruchanordnungen, Nutzungsuntersagungen und Baueinstellungen im Verwaltungsverbandsgebiet zuständig. Die neue Zuständigkeit und der Zeitpunkt des Aufgabenübergangs zum 1. März 2023 wurden am 10. Februar 2023 im Gesetzblatt des Landes bekannt gemacht.

Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärte: „Durch die neue Zuständigkeit haben die Bürgerinnen und Bürger kürzere Wege und können ihre baurechtlichen Anliegen künftig direkt vor Ort regeln. Ich beglückwünsche den Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal zu der neuen Zuständigkeit und wünsche der Verbandsverwaltung bei ihrer künftigen Aufgabe viel Erfolg.“

Als zuständige höhere Baurechtsbehörde hatte das Regierungspräsidium Stuttgart den Antrag des Gemeindeverwaltungsverbandes Schozach-Bottwartal auf Übernahme der Baurechtszuständigkeit geprüft und festgestellt, dass die dafür notwendigen Voraussetzungen durch den Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal erfüllt werden. Dazu zählt insbesondere die Besetzung mit ausreichend qualifiziertem Personal, das der Gemeindeverwaltungsverband Schozach–Bottwartal im notwendigen Umfang nachweisen kann.

Der letzte Antrag auf Aufnahme der Zuständigkeit als untere Baurechtsbehörde wurde im Jahr 2019 durch die Stadt Murrhardt gestellt und vom RPS geprüft.

Das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Baurechtsbehörde

Das Regierungspräsidium Stuttgart übt als höhere Baurechtsbehörde die Fach- und Rechtsaufsicht über insgesamt 73 untere Baurechtsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden, denen die Zuständigkeit als untere Baurechtsbehörde verliehen wurde, im Stuttgarter Regierungsbezirk aus. Arbeitsschwerpunkt bildet die Entscheidung über baurechtliche Widersprüche. Im Rahmen dieser Verfahren prüft das RPS, ob die Erteilung einer Baugenehmigung, die Ablehnung eines Bauantrags oder eine bauordnungsrechtliche Eingriffsverfügung mit den baurechtlichen Vorschriften übereinstimmen und gegebenenfalls das behördliche Ermessen sachgemäß ausgeübt worden ist. Das RPS ist außerdem zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen bei Einwendungen gegen Bauvorhaben der Gemeinde, die Genehmigung von Flächennutzungsplänen der Stadtkreise, Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften sowie die Prüfung von Fachaufsichtsbeschwerden.