Pressemitteilung

„Richtig.Ankommen.Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge“

In der LEA Ellwangen startete am Donnerstag, 6. Juli 2017, mit zwei Kursen der Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge. Über den Auftakt der Veranstaltungen im Rahmen des Projektes „Richtig.Ankommen.Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge.“ ziehen das Regierungspräsidium Stuttgart und die Ellwanger Justiz eine positive Bilanz.

Für Berthold Weiß, den Leiter der LEA, ist gerade dieses vierstündige Kursangebot ein ganz wichtiger Beitrag zur Orientierung: „Wir wissen, dass viele Flüchtlinge, die neu zu uns nach Deutschland kommen, verunsichert sind. Sie wünschen sich eine möglichst rasche Einführung in die Regeln, nach denen die Menschen hier in Deutschland zusammenleben. Der Rechtsstaatsunterricht ist ein wichtiger Baustein, um den Menschen zu helfen, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren.“

Die Dozenten der beiden ersten Kurse, Oberamtsanwältin Andrea Koller und Oberstaatsanwalt Dirk Schulte von der Staatsanwaltschaft Ellwangen, waren angetan von dem Interesse der Kursteilnehmer: „Aus unserer Sicht waren die Kurse ein voller Erfolg, weil die Teilnehmer sehr neugierig waren und aufgeschlossen mitgearbeitet haben“

Die Kurse werden landesweit nach einem einheitlichen Muster durchgeführt. Dabei bleibt auch Raum für individuelle Fragen. Dank der beiden Übersetzer Charlotte Reck und Georgei Kadamplackal John konnten sich Kursteilnehmer wie Dozenten ohne Verständigungsprobleme austauschen. Insgesamt war spürbar, dass die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer die Gesetze und Regeln, die in Deutschland gelten, kennenlernen wollen, um sie dann auch zu beachten.

Bereits im April 2017 hatte das Justizministerium Baden-Württemberg den Verantwortlichen der Landgerichte, der Regierungspräsidien und des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg die Idee und das Konzept vorgestellt. Bei allen Landgerichten in Baden-Württemberg wurden daraufhin Dozentenpools für interessierte Richter und Staatsanwälte gebildet. In Ellwangen haben sich insgesamt sieben Richterinnen und Richter sowie sechs Staatsanwälte und eine Amtsanwältin als Dozenten gemeldet. Mit dem Programm „Richtig.Ankommen.Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge.“ sollen den Menschen aus ganz überwiegend völlig anderen Kulturkreisen die Grundlagen der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland nahe gebracht werden. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen wie: Was hat es mit dem Gleichheitsgrundsatz auf sich? Weshalb entscheidet eine scheinbar religiöse Streitfrage nicht ein religiöser Führer wie ein Imam, sondern ein Richter? Weshalb müssen auch muslimische Kinder am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen? Es sind ganz überwiegend solche Alltagsfragen, bei deren Beantwortung die Dozenten die Grundlagen des deutschen Rechtssystems verdeutlichen sollen.

Der Rechtsstaatsunterricht in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen soll ab September nach einer Auswertung der ersten Erfahrungen fortgesetzt werden.