Pressemitteilung

RP Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss für den sechsstreifigen Ausbau der A 81 zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen-Ost und Böblingen-Hulb

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für den sechsstreifigen Ausbau der BAB 81 zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen-Ost und Böblingen-Hulb erlassen und damit die Grundlagen für den Baubeginn geschaffen. Mit den Ausbauarbeiten soll 2020 begonnen werden. Die voraussichtliche Bauzeit wird nach jetzigem Stand auf 4,5 bis 5 Jahre geschätzt. 

„Die A 81 ist eine der zentralen Verkehrsadern im Land. Nach jahrelangem Ringen hat das Regierungspräsidium nun den Weg für den sechsstreifigen Ausbau frei gemacht, um dieses Nadelöhr zu beseitigen“, betonte Regierungspräsident Reimer bei der Bekanntgabe der Entscheidung. Zugleich wies er darauf hin, dass die vorgesehene Überdeckelung für weite Teile der angrenzenden Wohnbebauung zu einer deutlichen Absenkung der Lärmbelastung führen werde. „Dies wird die Wohnverhältnisse spürbar verbessern“, so Reimer. 

Die A 81 ist eine der bedeutendsten Achsen für den regionalen und überregionalen Verkehr im süddeutschen Raum. Die vier Fahrstreifen im Streckenabschnitt Sindelfingen - Böblingen genügen schon lange nicht mehr der starken Verkehrsbelastung. Diese lag in den vergangenen Jahren an Werktagen zwischen 95.000 und 116.000 Kfz täglich und wird laut den erstellten Verkehrsprognosen weiter anwachsen. Dies macht einen Ausbau unumgänglich.

Die jetzt genehmigte Planung beinhaltet den sechsstreifigen Ausbau der A 81 im rund 7 km langen Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen-Ost und Böblingen-Hulb. Daneben sollen in Teilabschnitten während der Spitzenstunden auch die Seitenstreifen als zusätzliche Fahrstreifen frei gegeben werden. Die Planung sieht zudem umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor. So ist auf einer Länge von 850 m eine komplette Überdeckelung der Autobahn geplant. Zusätzlich sind nach innen gekrümmte Lärmschutzwände im Bereich von Wohnbebauung vorgesehen. An der Ausfahrt Sindelfingen-Ost aus Richtung Stuttgart wird ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von bis zu 12 m entstehen. 

Um die mit dem Ausbauvorhaben verbundenen Umwelteingriffe auszugleichen, wurde ein umfangreiches landschaftspflegerisches Maßnahmenkonzept entwickelt. Dies sieht unter anderem die Entsiegelung nicht mehr benötigter Fahrbahnteile, die Neugründung naturnaher, strukturreicher Laubwaldbestände sowie die Renaturierung des Aischbachs vor. Darüber hinaus sollen Ersatzhabitate für Zauneidechsen und Haselmäuse geschaffen, Nistkästen für verschiedene Vogelarten aufgehängt und Teile des als Naturdenkmal ausgewiesenen Feuchtbiotops „Entensee“ gepflegt werden. 

Die Gesamtkosten der Maßnahme, einschließlich des geplanten Lärmschutztunnels, belaufen sich auf rund 226 Millionen Euro.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Montag, 24. September 2018, bis einschließlich Montag, 08. Oktober 2018, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Sindelfingen, Böblingen, Ehningen, Leinfelden-Echterdingen, Schwäbisch Gmünd, Horb am Neckar und Haigerloch zur Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht. 

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.