Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes das Anhörungsverfahren für den geplanten Rückbau der Abstellanlage im Bereich des Gleisvorfelds des Hauptbahnhofs Stuttgart eingeleitet.
Der zur Anhörung anstehende Planfeststellungsabschnitt umfasst den Rückbau der Abstellgleise einschließlich derjenigen des Werks Rosenstein und der Post. Auch die Hochbauten und Anlagen wie das Werk Rosenstein selbst mit angrenzenden Gebäuden und der Schiebebühne sowie alle anderen auf der Fläche verteilten Bauwerke wie etwa Stellwerke, Lagergebäuden, Schuppen und Zugvorheizanlagen sollen zurückgebaut werden. Die Gleise und Anlagen des Werks Stadtpark und der weitere Bereich des Postbahnhofs sind dagegen nicht antragsgegenständlich, da deren Rückbau bereits durch das Eisenbahn-Bundesamt genehmigt wurde. Die frei gewordene Fläche soll zu gegebener Zeit einer städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden.
Bestandteil der Planung sind ebenso landschaftspflegerische Begleit- und Artenschutzmaßnahmen. Diese beinhalten unter anderem die Schaffung dauerhafter Ersatzhabitatsflächen für Mauer- und Zauneidechsen und die Umsiedlung der Reptilien. Weitere Einzelheiten können den Planunterlagen entnommen werden. Um den Baulärm sowie baubedingte Erschütterungen soweit wie möglich zu minimieren, sieht die Planung unter anderem eine Beschränkung der täglichen Bautätigkeit sowie der täglichen Betriebsdauer der Baumaschinen vor.
Die Planunterlagen werden von 20. September 2021 bis 19. Oktober 2021 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Aktuelle Planfeststellungsverfahren veröffentlicht. Zusätzlich werden die Planunterlagen in dieser Zeit in der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen öffentlich ausgelegt. Bis einschließlich 19. November 2021, haben betroffene Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Unterlagen zu äußern.
Aufgrund der pandemischen Lage sind Hygienemaßnahmen bei der Einsichtnahme erforderlich. Nähere Einzelheiten hierzu und spezielle Hinweise zu den Schutzvorkehrungen werden in den nächsten Tagen im amtlichen Mitteilungsblatt von Stuttgart ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bekanntmachungstext ist ab 2. September 2021 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfeststellungsverfahren abrufbar.