Pressemitteilung

Schulbauförderung 2018: Förderbescheid für kommunale Erneuerungsmaßnahmen in Gaildorf übergeben (Landkreis Schwäbisch Hall)

​Regierungspräsident Wolfgang Reimer übergab heute (06. Juli 2018) anlässlich eines Arbeitsbesuchs in der Stadt Gaildorf zwei Förderbescheide über insgesamt 7,3 Mio. Euro aus dem Schulsanierungsprogramm für die Modernisierung der Schloss-Realschule und des Schenk-von-Limpurg-Gymnasiums.

Mit dem Programm der Schulbauförderung können die Kommunen sowohl auf die Anforderungen der Zukunft flexibel reagieren als auch die bestehende Schulinfrastruktur modernisieren. Vor Ort machte sich Regierungspräsident Reimer gemeinsam mit Bürgermeister Frank Zimmermann ein Bild von aktuell laufenden und geplanten Baumaßnahmen.

„Am Gaildorfer Beispiel zeigt sich erneut, dass diese Förderung den Städten die erforderliche Unterstützung für die Entwicklung der bestehenden Schullandschaft verschafft“, erläuterte Regierungspräsident Wolfgang Reimer. „Mit den Zuschüssen aus der Schulbauförderung können Kommunen ihre Schulen sanieren und modernisieren sowie aus- und umbauen. Ich freue mich diesen Bescheid heute persönlich zu übergeben und die nachhaltige Entwicklung der Stadt Gaildorf zu fördern.“

Bürgermeister Frank Zimmermann betonte: „Ohne Schulzentrum keine Zukunft, denn als Standortfaktor ist das Schulzentrum für die Stadt Gaildorf und das ganze Limpurger Land von höchster Bedeutung. Alleine hätte die Stadt Gaildorf die nötige umfangreiche Sanierung des Schulzentrums nicht stemmen können, die Mittel der Förderprogramme helfen uns bei dieser gewaltigen Aufgabe sehr.“

In diesem Jahr fördert das Land im Jahr 2018 im Regierungsbezirk Stuttgart insgesamt 160 kommunale Schulbauprojekte mit Zuschüssen von rund 140 Millionen Euro. Die Förderprogramme des Bundes und des Landes werden über die Regierungspräsidien bewilligt und in der Abwicklung begleitet. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Aufgabe, die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk zu förderrechtlichen Fragen städtebaulicher Vorhaben zu beraten und die Förderanträge zu beurteilen. Es ist zudem Bewilligungsstelle und prüft nach Abschluss der Maßnahmen die Abrechnungen der Kommunen.