Pressemitteilung

Schulbauförderung 2018 - Förderbescheid für kommunale Erneuerungsmaßnahmen in Plochingen übergeben

​Regierungspräsident Wolfgang Reimer übergab heute (28. Juni 2018) anlässlich eines Arbeitsbesuchs in der Stadt Plochingen einen Förderbescheid über 2,224 Millionen Euro aus dem Schulsanierungsprogramm des Landes für die Modernisierung der Burgschule.

„Mit den Zuschüssen aus der Schulbauförderung können Kommunen ihre Schulen sanieren und modernisieren sowie aus- und umbauen. Die Generalsanierung und der Umbau sind schwierige Aufgaben für eine Kommune, die nur mit der Unterstützung durch Förderungen realisiert werden können“, betonte Reimer bei seinem Besuch im Rathaus. „Ich freue mich diesen Bescheid heute persönlich zu übergeben und die nachhaltige Entwicklung der Stadt Plochingen und ihrer Bildungseinrichtungen zu fördern“, erläuterte Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Mit dem Programm der Schulbauförderung können die Kommunen sowohl auf die Anforderungen der Zukunft flexibel reagieren als auch die bestehende Schulinfrastruktur modernisieren.

Bürgermeister Frank Buß betonte: „Die Fachförderung in dieser Größenordnung hilft unserer Stadt den ersten bedeutenden Schritt zur Sanierung und Weiterentwicklung des Unteren Schulzentrums zu gehen. Zugleich hoffen wir auf eine Verstetigung des Schulsanierungsprogramms.“ Für die über einen Zeitraum von rund 10 Jahren angelegte Generalsanierung des Schulcampus (Grundschule, Realschule und Gymnasium), zu dem auch die Burgschule gehört, hat die Stadt bereits einen weiteren Förderantrag auf Sanierung gestellt.

In diesem Jahr fördert das Land im Jahr 2018 im Regierungsbezirk Stuttgart insgesamt 160 kommunale Schulbauprojekte mit Zuschüssen von rund 140 Millionen Euro. Die Förderprogramme des Bundes und des Landes werden über die Regierungspräsidien bewilligt und in der Abwicklung begleitet. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Aufgabe, die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk zu förderrechtlichen Fragen städtebaulicher Vorhaben zu beraten und die Förderanträge zu beurteilen. Es ist zudem Bewilligungsstelle und prüft nach Abschluss der Maßnahmen die Abrechnungen der Kommunen.