Pressemitteilung

Schule und Bildung - Erinnerung alle Eltern: Anmeldung für die Eingangsklassen 5 an den weiterführenden Schulen am 04. und 05. April 2017

​Die Anmeldung eines Schülers oder einer Schülerin an einer Werkrealschule, Realschule, einem Gymnasium beziehungsweise einer Gemeinschaftsschule ist jedoch noch nicht gleichbedeutend mit einer Aufnahme. Die eigentliche Aufnahme erfolgt erst mit der endgültigen Aufnahmebestätigung, welche den Familien von den Gymnasien ab dem 22. Mai 2017 und von den Schularten Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule bis spätestens Ende Mai jeweils schriftlich zugeht. Zuständig für die Aufnahme an der Schule sind die jeweiligen Schulleiterinnen und Schulleiter. Die Anzahl der neuen Klassen 5 an den Schulen wird unter Einbeziehung des jeweiligen Schulträgers in Absprache zwischen Schulleitung und Regierungspräsidium beziehungsweise zuständigem Staatlichem Schulamt festgelegt.

Weiterführende Aussagen über die Einrichtung der neuen Eingangsklassen kann jedoch erst nach Abschluss des Verfahrens erfolgen.