Pressemitteilung

Schule und Bildung

Die Anmeldung für die neuen Klassen 5 an sämtlichen weiterführenden Schulen findet landesweit am Mittwoch, 11. März 2020, sowie am Donnerstag, 12. März 2020, statt.

Die Erziehungsberechtigten sollten beachten, dass die Anmeldung an einer Werkrealschule, Realschule, einer Gemeinschaftsschule oder an einem Gymnasium nicht gleichbedeutend mit der Aufnahme ist. Die eigentliche Aufnahme erfolgt erst mit der endgültigen Aufnahmebestätigung, die den Familien von den Gymnasien nach den Osterferien und von den Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen spätestens am 29. Mai 2020 schriftlich zugeht.

Zuständig für die Aufnahme an der Schule sind die jeweiligen Schulleiterinnen und Schulleiter. Die Anzahl der neuen Klassen 5 wird in Absprache zwischen Schulleitung und Regierungspräsidium Stuttgart beziehungsweise dem Staatlichem Schulamt festgelegt, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Schulträgers.

Eine Aussage über die Einrichtung der Eingangsklassen kann das Regierungspräsidium Stuttgart erst nach Abschluss des Verfahrens treffen. In der Zwischenzeit bittet das Regierungspräsidium Stuttgart von diesbezüglichen Anfragen auch bei den Staatlichen Schulämtern abzusehen.