Pressemitteilung

Schulsanierung 2020: Land fördert Schulsanierungen im Jahr 2020 mit insgesamt 100 Millionen Euro – knapp die Hälfte entfallen auf den Regierungsbezirk Stuttgart

Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Schulsanierung als Regelförderung zu verstetigen ist ein klares Bekenntnis zu den Schulträgern.“

Bild zeigt 4 Schüler beim Arbeiten

Bild zeigt 4 Schüler beim Arbeiten

Im Jahr 2020 förderte das Land im Regierungsbezirk Stuttgart insgesamt 60 kommunale Schulsanierungsprojekte in Höhe von 43,789 Millionen Euro. Landesweit beläuft sich das Schulsanierungsprogramm 2020 auf 100 Millionen Euro, verteilt auf insgesamt 127 Maßnahmen.

„Die Schulsanierung als Regelförderprogramm zu etablieren und die Förderung so zu versteigen, ist ein klares Bekenntnis zu den Schulträgern“, erklärte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Nach einer koordinierten Bund-/ Länderförderung von Schulsanierungen in den Jahren 2018 und 2019 hat die baden-württembergische Landesregierung das Anschlussprogramm Schulsanierungen zum Förderjahr 2020 verstetigt und somit als Regelförderung etabliert. Aufgrund coronabedingter Verzögerungen konnte dieses neue Programm jedoch erst im Herbst 2020 für Beantragungen geöffnet werden. Die entsprechenden Bewilligungen erfolgen im März 2021.

„Mit dem Schulsanierungsprogramm des Landes wurde eine Plattform geschaffen, an die weitere Förderprogramme wie die Digitalisierung an Schulen anknüpfen können. Auch werden die Schulträger darin unterstützt, einhergehend mit räumlichen Verbesserungen wie Modernisierung der Fachräume, offene Lernbereiche und Räume für Elternberatung und Coaching, das pädagogische Angebot zu optimieren“, erklärte Reimer. Dass das Förderprogramm trotz der herausfordernden finanziellen und organisatorischen Lage der Schulträger in kürzester Zeit ausgeschöpft war, zeige die Bedeutung dieses Programms, so Reimer.

Hintergrundinformationen:
Um die Schulsanierung in die Regelförderung zu übernehmen haben das Kultus- und das Finanzministerium Ende August 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2020 die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung weiterentwickelt. Dabei hatte das Land unter anderem die Kostenrichtwerte für die jeweiligen Förderungen erhöht, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Baukosten gestiegen sind. Durch die Änderung wurden auch die Schulbauförderung und die Förderung von Schulsanierungen in einer Verwaltungsvorschrift zusammengeführt und damit die Schulsanierung in die Regelförderung des Landes aufgenommen.

Die Schulbauförderprogramme des Landes (herkömmlicher Schulhausbau, Ganztagsbauförderung, Privatschulen und Schulsanierungen) werden über die Regierungspräsidien bewilligt und in der Abwicklung begleitet. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Aufgabe, die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk zu förderrechtlichen Fragen zu beraten und die Förderanträge zu beurteilen. Es ist zudem Bewilligungsstelle und prüft nach Abschluss der Maßnahmen die Abrechnungen der Kommunen.

Die Übersicht des Sanierungsprogramms Baden-Württemberg 2020 nach Kreisen kann online beim Kultusministerium Baden-Württemberg abgerufen werden.