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Sechs Jahre nach der verheerenden Sturzflut in Braunsbach

Umweltstaatssekretär Andre Baumann: „Wir setzen unsere Anstrengungen konsequent fort, die Risiken durch Hochwasser und Starkregen zu verringern.“

Bild zeigt den Neckar mit Hochwasser in Neckargemünd

Am 29. Mai 2016 kam es in der hohenlohischen Gemeinde Braunsbach zu einer Sturzflut, die durch Starkregen ausgelöst wurde, mit erheblichem Gerölllawinen einherging und zu großen Zerstörungen führte. Der Ort war dabei einer von vielen weiteren betroffenen Regionen im Frühsommer 2016, die zum Glück mit weniger Schaden davonkamen. Für viele steht Braunsbach seitdem symbolisch für die Risiken, die durch Starkregenereignisse entstehen können.

Umweltstaatssekretär Andre Baumann betont: „Wir haben schon viel erreicht im Hochwasserschutz. Doch die Bilder der zerstörerischen Gerölllawinen durch Braunsbach oder der schrecklichen Überflutungen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im vergangenen Sommer haben uns drastisch vor Augen geführt, dass wir unsere Anstrengungen konsequent fortsetzen müssen, die Risiken durch Hochwasser und Starkregen zu verringern.“

Starkregen kann alle Regionen des Landes treffen

Klimaexperten gehen davon aus, dass mit zunehmenden Temperaturanstieg in Folge der Klimakrise auch die Gefahr von Starkregenereignissen weiter zunimmt. Keine Region in Deutschland kann davon ausgenommen werden.

Noch im Jahr 2016 veröffentlichte das Land Baden-Württemberg den Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“. Damit wird den Kommunen ein einheitliches Vorgehen an die Hand gegeben, wie sie Risiken durch Starkregenereignisse erkennen und ihnen begegnen können. „Das Land ist sich seiner Verantwortung bewusst und unterstützt das Erstellen derartiger Starkregen-Risikomanagementkonzepte über die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft, indem es 70 Prozent der Kosten übernimmt“, sagt Staatssekretär Baumann.

Die Bilanz kann sich sehen lassen: Innerhalb von rund fünf Jahren wurden mehr als 300 Förderbescheide erteilt und Mittel in Höhe von etwa 17,5 Millionen Euro bewilligt. Somit befassen sich heute bereits mehr als 25 Prozent aller Kommunen in Baden-Württemberg aktiv mit Starkregenrisiken. Fast 10 Prozent konnten alle drei Schritte des Leitfadens erfolgreich abschließen - von der Gefährdungsanalyse über die Risikoanalyse bis zum Handlungskonzept.

Sie befinden sich nun in der Umsetzung der identifizierten Maßnahmen aus den Bereichen Informations-, Flächenvorsorge, Bau- sowie Unterhaltungs-Maßnahmen und Krisenmanagement. Letzteres wird seitens des Landes über die konstante Weiterentwicklung und Schulung im Flut-Informations- und Warnsystem FLIWAS3 (https://infoportal.fliwas3.de) unterstützt.

Kommunen können sich über den Ablauf der Konzepterstellung und alle notwendigen Dokumente informieren auf www.reginastark.starkregengefahr.de

oder anhand des Praxisbeispiels Eningen unter Achalm unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/praxisbeispiel-r32

Hilfreiche Informationen auch für die Bürgerinnen und Bürger

Das Land unterstützt jedoch nicht nur die Kommunen, sondern ist ebenfalls bemüht, der Öffentlichkeit und insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern das Thema Hochwasservorsorge nahe zu bringen. So informiert beispielsweise das Hochwasserportal des Landes www.hochwasserbw.de, wie man sich vor, während und nach einem Hochwasser verhalten sollte. Im Zweifelsfall bleibt wenig Zeit eine Entscheidung zu treffen, wie Leib und Leben sowie Eigentum vor Hochwasser am Fluss oder durch Starkregen geschützt werden können. Das geht seit neuestem auch bequem vom Smartphone aus.

Alle Informationen sowie eine Muster-Notfallplan finden sich unter www.hochwasserbw.de/buergerinnen-und-buerger

Aktuelle Wettermeldungen, Hochwasserwarnungen und –vorhersagen gibt es über Rundfunk (SWR1, SWR4 Baden-Württemberg), Internet (Hochwasservorhersagezentrale, Deutscher Wetterdienst), Smartphone (Meine Pegel-App, WarnWetter-App) oder Videotext ab Seite 800.

Weitere videogestützte Inhalte und Materialien zur Bewusstseinsbildung gibt es bei der WBW Fortbildungsgesellschaft – zum Beispiel auf Youtube, Instagram oder Facebook.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft