Pressemitteilung

Stadtbahn Stuttgart, Linie U6 - Regierungspräsidium erlässt Planfeststellungsbeschluss für die Stadtbahnverlängerung zum Flughafen und zur Messe

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für die Stadtbahnverlängerung der U6 von der bisherigen Endhaltestelle Fasanenhof bis zum Flughafen/Messe erlassen.

 „Durch die Verlängerung der Stadtbahnlinie U6 werden Messe und Flughafen mitsamt Filderbahnhof und Fernbusbahnhof direkt und umsteigefrei mit dem Stadtbahnnetz verbunden“, so Regierungspräsident Reimer. „Die Messe erhält zudem eine zusätzliche Anbindung, mit der auf hohes Passagieraufkommen reagiert werden kann. Die verlängerte Stadtbahnlinie trägt zu einer besseren verkehrlichen Erschließung des Filderraumes zwischen Leinfelden-Echterdingen und Stuttgart bei. So werden die Stuttgarter Stadtteile wie Möhringen und Degerloch, die nicht direkt an der S-Bahn liegen, umsteigefrei mit Echterdingen, dem Flughafen und der Messe verbunden. Die Reisezeit zwischen Möhringen und dem Bereich Flughafen/Messe verkürzt sich um ca. 10 Minuten. Gleichzeitig ergeben sich neue Umsteigemöglichkeiten zwischen S-Bahn und Stadtbahn“, betont Reimer weiter.

Die Neubaustrecke der U 6 weist eine Länge von ca. 3,2 km auf. Sie beginnt im Anschluss an die bestehende Haltestelle Fasanenhof Schelmenwasen, überquert die Autobahn A 8 und verläuft anschließend weitgehend parallel zur Bundestraße B 27 bis zur neuen Haltestelle Stadionstraße am Rande von Leinfelden-Echterdingen. Danach erreicht die Neubaustrecke den Bereich von Flughafen und Messe, der mit den Haltestellen Messe West und Flughafen/Messe erschlossen wird. Der Baubeginn für die U6 soll im Jahr 2017 erfolgen. Die Inbetriebnahme ist für die Fahrplanperiode 2019/20 geplant.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Montag, 23. Januar 2017 bis einschließlich Montag, 06. Februar 2017 bei der Stadt Stuttgart und der Stadt Leinfelden-Echterdingen ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.