Pressemitteilung

Stadtbahnverlängerung Linie U5 – 2. Teilabschnitt von Leinfelden Bahnhof bis Neuer Markt

​Das Regierungspräsidium Stuttgart leitet in diesen Tagen die Anhörung für die Verlängerung der Stadtbahn Stuttgart, Linie U5 neu ein. Damit wird die im Frühjahr aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig gestoppte Anhörung wiederholt.

Das Verfahren betrifft die Verlängerung der Stadtbahn Stuttgart, Linie U5 im 2. Teilabschnitt von Leinfelden Bahnhof bis Neuer Markt. Vorhabenträgerin ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG). Geplant ist eine Neubaustrecke mit einer Länge von insgesamt 660 Metern. Sie beginnt im Bereich der temporären Kehranlagen Leinfelden Bahnhof und endet hinter der künftigen Haltestelle Neuer Markt. Im Zuge der Maßnahme soll auch die bisherige Infrastruktur in diesem Abschnitt angepasst sowie am Ende des Neubauabschnittes im Anschluss an die neue Haltestellte eine Kehranlage und ein neues Unterwerk zur Stromversorgung der Stadtbahn errichtet werden. Das Vorhaben dient unter anderem der Erschließung des Stadtgebietes Neuer Markt. In Fortsetzung der künftigen Endhaltestelle Neuer Markt ist im Rahmen eines weiteren Neubauabschnittes außerdem eine Weiterführung der U5 bis Echterdingen möglich.
Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden, beziehungsweise zu kompensieren, sind trassennahe landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem das Umhängen von vorhandenen Nistkästen sowie die Vergrämung und Umsiedlung von Zauneidechsen im Rahmen von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen).

Die Planunterlagen werden in der Zeit von Montag, 3. August 2020, bis Mittwoch, 2. September 2020, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren veröffentlicht. Zeitgleich werden die Planunterlagen in Leinfelden-Echterdingen öffentlich ausgelegt. Bis einschließlich Mittwoch, 16. September 2020, haben betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist vor Einsichtnahme in die Planunterlagen eine telefonische Voranmeldung bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Stadt Leinfelden-Echterdingen unter der Telefonnummer 0711/1600-675. Weitere Informationen und Hinweise zu den Schutzvorkehrungen bei der Einsichtnahme vor Ort werden in den kommenden Tagen im amtlichen Mitteilungsblatt von Leinfelden-Echterdingen ortsüblich bekannt gemacht. Der Bekanntmachungstext ist zusätzlich ab sofort auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Bekanntmachungen > Planfeststellungsverfahren abrufbar.