Pressemitteilung

Stadtbahnverlängerung Linie U5 – 2. Teilabschnitt von Leinfelden Bahnhof bis Neuer Markt

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat diese Woche ein Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Stadtbahn Stuttgart, Linie U5 eingeleitet. Das Verfahren betrifft den 2. Teilabschnitt von Leinfelden Bahnhof bis Neuer Markt. Vorhabenträgerin ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG).

Gegenstand der Planfeststellung ist die Verlängerung der Stadtbahn Stuttgart, Linie U5 im 2. Teilabschnitt, welcher im Bereich der temporären Kehranlagen Leinfelden Bahnhof beginnt und hinter der künftigen Haltestelle Neuer Markt endet. Die Länge der Neubaustrecke beträgt insgesamt 660 Meter. Im Zuge der Maßnahme wird auch die bisherige Infrastruktur in diesem Abschnitt angepasst sowie am Ende des Neubauabschnittes im Anschluss an die neue Haltestellte eine Kehranlage und ein neues Unterwerk zur Stromversorgung der Stadtbahn errichtet. Das Vorhaben dient unter anderem der Erschließung des Stadtgebietes Neuer Markt. In Fortsetzung der künftigen Endhaltestelle Neuer Markt ist im Rahmen eines weiteren Neubauabschnittes außerdem eine Weiterführung der U5 bis Echterdingen möglich. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu kompensieren, sind trassennahe landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem das Umhängen von vorhandenen Nistkästen sowie die Vergrämung und Umsiedlung von Zauneidechsen im Rahmen von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen).

Die Planunterlagen können in der Zeit von Montag, 2. März 2020, bis einschließlich Mittwoch, 1. April 2020, bei der Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen eingesehen werden. Bis einschließlich 15. April 2020 haben die von dem Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart ( www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren und im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ und im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de abrufbar.

Anlage:
Planskizze (Quelle: Stuttgarter Straßenbahnen AG) (PDF, 516 KB)
Bekanntmachungstext (PDF, 114 KB)