Pressemitteilung

Städtebauförderung 2019: Förderbescheid des Landes für kommunale Erneuerungsmaßnahmen in Backnang übergeben

Regierungspräsident Wolfgang Reimer übergab heute einen Förderbescheid in Höhe von 1,2 Millionen Euro an den Oberbürgerbürgermeister der Großen Kreisstadt Backnang, Dr. Frank Nopper. Es handelt sich um Finanzhilfen des Landessanierungsprogramms für das Sanierungsgebiet Innenstadt III. Mit den Programmen der Städtebauförderung können die Kommunen auf die Anforderungen der Zukunft flexibel reagieren und sich durch die Schaffung lebenswerter Quartiere städtebaulich nachhaltig weiterentwickeln.

„Die Städtebauförderung gibt wichtige Impulse für die Schaffung und Entwicklung kommunaler Infrastruktur. Durch die Aufwertung des Wohnungsbestandes und des Wohnumfelds dient sie gleichzeitig auch der Verbesserung des sozialen Zusammenhalts. Damit erreicht die Stadt Backnang eine Revitalisierung der Innenstadt und die Stärkung der kommunalen Individualität. Ich freue mich diesen Bescheid heute persönlich zu übergeben und die nachhaltige Entwicklung der Stadt zu fördern“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper zeigte sich über die großzügige Unterstützung höchst erfreut: „Wir sind sehr dankbar für diese Förderung und werden die Mittel für eine weitere Vitalisierung und Aufwertung unserer Innenstadt baldmöglichst einsetzen – vor allem für das Projekt ‚Kronenhöfe‘, für die ‚Stadtbrücke‘ am Bahnhof, für die Beseitigung des städtebaulichen Missstands an der Eugen-Adolff-Straße.“ 

In diesem Jahr stehen landesweit im Bereich der Städtebauförderung rund 257,4 Millionen Euro Sanierungsmittel zur Verfügung – im Regierungsbezirk Stuttgart sind dies rund 91 Millionen Euro. Die Förderprogramme des Bundes und des Landes werden über die Regierungspräsidien bewilligt und in der Abwicklung begleitet. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Aufgabe, die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk zu förderrechtlichen Fragen städtebaulicher Vorhaben zu beraten, und die Förderanträge zu beurteilen. Es ist zudem Bewilligungsstelle und prüft nach Abschluss der Maßnahmen die Abrechnungen der Kommunen.

Hintergrundinformationen:
Bund und Land gewähren Zuwendungen für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in kommunalen Sanierungsgebieten im Rahmen der im Staatshaushaltsplan des Landes verfügbaren Mittel beziehungsweise der in der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförderung) bestimmten Bundesmittel. Informationen können Sie auch auf der Internetseite der Regierungspräsidien abrufen: https://rp.baden-wuerttemberg.de