Die Städtebauförderung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur nachhaltigen strukturellen Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land. Sie löst dabei erhebliche private und öffentliche Investitionen aus und setzt wirtschaftliche Impulse.
Bei einem Besuch in Giengen an der Brenz übergab Regierungspräsidentin Susanne Bay heute (9. Mai 2023) einen Bewilligungsbescheid für das Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ in Giengen in Höhe von einer Million Euro an Oberbürgermeister Dieter Henle. Zusätzlich wird mit diesem Bescheid der Bewilligungszeitraum der Förderung bis April 2027 verlängert.
Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte: „Das Land Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium als Bewilligungsbehörde unterstützen diese für die Stadt Giengen wichtige Aufstockung und Verlängerung der Finanzhilfen sehr gerne. Mit der Förderung setzen wir einen nachhaltigen Impuls für die weitere Belebung der Stadtmitte, der Schaffung und dem Erhalt attraktiver Gemeinbedarfseinrichtungen sowie für die Gestaltung von Grün- und Freiflächen in Giengen.“
Oberbürgermeister Dieter Henle erklärte: „Wir freuen uns über Ihre nun noch langfristigere, aktive Unterstützung und danken dem Regierungspräsidium und dem Land Baden-Württemberg sehr herzlich. Für eine aktive Entwicklung, wie die Stadt Giengen sie betreibt, ist die Begleitung durch einen starken und zuverlässigen Partner außerordentlich hilfreich. Wie im vergangenen Jahr perspektivisch besprochen, können wir nun unsere Vorhaben weiter vorantreiben – unter anderem das geplante Dienstleistungszentrum in der Marktstraße."
Die Regierungspräsidentin betonte zudem: „Mit den durch die Städtebauförderung ermöglichten Investitionen für die städtebauliche Infrastruktur können insbesondere die notwendige Attraktivierung der Ortskerne und Maßnahmen zur Klimaanpassung bei den Kommunen in unserem Regierungsbezirk in den Blick genommen werden.“
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Aufgabe, die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk zu förderrechtlichen Fragen städtebaulicher Vorhaben zu beraten und die Förderanträge zu beurteilen. Es ist zudem Bewilligungsstelle und prüft nach Abschluss der Maßnahmen die Abrechnungen der Kommunen.
Hintergrundinformationen:
In diesem Jahr stehen landesweit rund 239 Millionen Euro Sanierungsmittel zur Verfügung. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat aus dem Programm der städtebaulichen Erneuerung 2023 für die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk bei 118 städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen Finanzhilfen von insgesamt rund 92 Millionen Euro bewilligt. Davon erfolgen 91 sogenannte Aufstockungen bereits laufender Sanierungsmaßnahmen und 27 Bewilligungen für Neumaßnahmen. Das Programm der städtebaulichen Erneuerung 2023 ist landesweit 3,8-fach überzeichnet. Im Regierungsbezirk Stuttgart werden aktuell rund 550 laufende städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen gezählt.
Anlage:
Programmliste Baden-Württemberg 2023 nach Kreisen (pdf, 247 KB)
Frau RP'in Bay und Herr Oberbürgermeister Dieter Henle bei der Bescheidübergabe (jpg, 3 MB)