Pressemitteilung

Stuttgart 21: 11. Planänderungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2.1 a/b „Große Wendlinger Kurve“

Durchführung einer Online-Konsultation

Straßenbaupläne

Das Regierungspräsidium Stuttgart wird als Anhörungsbehörde beim 11. Planänderungsverfahren „Große Wendlinger Kurve“ für den PFA 2.1 a/b eine Online-Konsultation durchführen. Die Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin, der als Präsenzveranstaltung entfallen muss. Grund für dieses Vorgehen, ist die Verbreitung der besonders ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus und die aktuell sehr hohen Inzidenzwerte.

Bei der Online-Konsultation wird den am Verfahren Beteiligten und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, die Erwiderung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, Vertreterin der Vorhabenträgerin DB Netz AG, auf ihre Äußerungen durch Einstellung in eine geschützte Ablage im Internet zugänglich gemacht. Die Zugangsdaten übermittelt die Anhörungsbehörde durch individuelle Benachrichtigung. Die am Verfahren Beteiligten und die Einwenderinnen und Einwender erhalten die Gelegenheit, sich zu der Erwiderung der Vorhabenträgerin bis einschließlich Freitag, 25. Februar 2022, schriftlich oder elektronisch zu äußern.

Die Durchführung der Online-Konsultation wird vorab in den betroffenen Kommunen Oberboihingen, Unterensingen, Weilheim an der Teck und Wendlingen am Neckar ortsüblich bekanntgemacht. Der Bekanntmachungstext ist zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Aktuelle Erörterungstermine und im zentralen Internetportal unter www.uvp-portal.de abrufbar.

Bekanntmachungstext (pdf, 219 KB)