Pressemitteilung

Stuttgart 21: Abstellbahnhof Untertürkheim | Regierungspräsidium Stuttgart schließt das Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsabschnitt 1.6b „Abstellbahnhof Untertürkheim“ ab

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen das Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.6b „Abstellbahnhof Untertürkheim“ des Projekts Stuttgart 21 abgeschlossen. Der Anhörungsbericht nebst aller Unterlagen aus dem Anhörungsverfahren wurde der zuständigen Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), zugeleitet.

Das EBA hat nun auf der Grundlage des rund 240 Seiten umfassenden Anhörungsberichtes und aller sonstigen Verfahrensunterlagen über die Genehmigungsfähigkeit der Planung zu entscheiden.

Der PFA 1.6b umfasst den Umbau des ehemaligen Güterbahnhofs Untertürkheim in einen Abstellbahnhof mit Abstellgleisen, einer Außen- und einer Innenreinigungsanlage sowie einem Technikgebäude.

Die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Einwendungen bezogen sich hauptsächlich auf die Themenfelder Lärm und Artenschutz. Für die auf dem Bahngelände lebenden Mauereidechsen hat die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH während des Anhörungsverfahrens zusätzliche Flächen entlang der Panoramabahn ausgemacht, auf welche die Eidechsen umgesiedelt werden sollen.

Der Anhörungsbericht wird zur Information der Öffentlichkeit auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart eingestellt.