Pressemitteilung

Stuttgart 21: Abstellbahnhof Untertürkheim

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.6b „Abstellbahnhof Untertürkheim“ eingeleitet.

Der jetzt zur Anhörung anstehende PFA 1.6b umfasst den Umbau des derzeitigen Güterbahnhofs Untertürkheim in einen Abstellbahnhof mit Abstellgleisen, einer Außenreinigungsanlage und einer Innenreinigungsanlage sowie einem Technikgebäude. Die Hauptaufgaben des rund 1,7 Kilometer langen Abstellbahnhofs sind die Abstellung und Reinigung von Nah- und Fernverkehrszügen. Nach der Planung sollen die Bahn- und Gleisanlagen entsprechend umgebaut und vorhandene Hochbauten im Bereich des Güterbahnhof Untertürkheim rückgebaut werden.

Die Planung sieht darüber hinaus unmittelbare Folge- und Begleitmaßnahmen vor wie unter anderem die Schaffung von Lärmschutzmaßnahmen, den bauzeitlichen Eingriff in die SSB-Gleisanlage in der Augsburger Straße im Bereich der Zu- und Abfahrt zum Abstellbahnhof, die bauzeitliche Sicherung der SSB-Haltestelle „Blick“, den Umbau der vorhandenen Zufahrt über die Augsburger Straße sowie die Verlegung und Sicherung einzelner betroffener Leitungen.

Die Planung beinhaltet ferner landschaftspflegerische Begleit- und Artenschutzmaßnahmen wie die Anlage von magerrasenartigen Offenlandhabitaten in Rand- und Gleiszwischenflächen des Abstellbahnhofs Untertürkheim, die Optimierung beziehungsweise die Anlage von Ersatzhabitaten für Mauereidechsen auf bahneigenen Flächen in den Stadtteilen Stuttgart Zazenhausen/Freiberg/Münster/Bad Cannstatt und Untertürkheim sowie eine Ökokontomaßnahme im Naturraum Neckar-Tauber-Gäuplatten. Weitere Einzelheiten sind den Planunterlagen zu entnehmen.

Die Planunterlagen werden in der Zeit von 13. Mai bis 12. Juni 2019 in Stuttgart öffentlich ausgelegt. Bis einschließlich 12. August 2019 haben betroffene Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Nähere Einzelheiten hierzu können der offiziellen Bekanntmachung im Stuttgarter Amtsblatt entnommen werden. Zusätzlich sind die Pläne ab 13. Mai 2019 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de sowie im zentralen Internetportal unter www.uvp-portal.de abrufbar.