Pressemitteilung

Stuttgart 21 – Filderbereich / Planfeststellungsabschnitt 1.3b „Gäubahnführung“

​Das Regierungspräsidium hat im Juni dieses Jahres auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3b „Gäubahnführung“ eingeleitet.

Die Planunterlagen können seit dem 19. Juni bis einschließlich 18. Juli 2017 bei den Kommunen Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt, Ostfildern, Sindelfingen und Schechingen eingesehen werden. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger bis einschließlich 1. August 2017 die Möglichkeit haben, sich zur Planung zu äußern.

Aufgrund einer Gesetzesänderung (Bundesgesetzgebung) wird die Äußerungsfrist verlängert. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben nun bis einschließlich 15. September 2017 die Möglichkeit, sich zu äußern.

Pressemitteilung vom 31.05.2017