Pressemitteilung

Stuttgart 21 Filderbereich: Planfeststellungsabschnitt 1.3a

​Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat heute das ergänzende Anhörungsverfahren für die L 1192/L 1204 Südumgehung Plieningen im Rahmen von Stuttgart 21 abgeschlossen. Der Anhörungsbericht des RPS und alle Unterlagen aus dem Anhörungsverfahren wurden dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde zugeleitet. Das Regierungspräsidium hat die Planunterlagen und Stellungnahmen ausgewertet und ist nach sorgfältiger Prüfung zum Ergebnis gelangt, dass die von der Landesstraßenbauverwaltung geplante Südumgehung eine weitgehende Verkehrsentlastung des Plieninger Ortsbereichs ermöglicht und damit planerisch gerechtfertigt ist. Nach Auffassung des Regierungspräsidiums ist damit zugleich der Nachweis geführt, dass die im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts von Juli 2016 für die Südumgehung Plieningen getroffene Abwägungsentscheidung im Ergebnis aufrechterhalten werden kann.

Das Eisenbahn-Bundesamt wird nun auf der Grundlage des Anhörungsberichts und aller weiteren Verfahrensunterlagen über die Genehmigungsfähigkeit der Planung entscheiden.

Hintergrundinformation:
Der Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3a wurde im Juli 2016 vom Eisenbahn-Bundesamt erlassen. Er umfasst neben der ICE-Neubaustrecke der Bahn zusätzlich die Südumgehung Plieningen. Im Dezember 2018 entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die Abwägung für die Südumgehung Plieningen mangelhaft gewesen sei. Die Straßenbauverwaltung hat daraufhin die Unterlagen für die Südumgehung Plieningen überarbeitet. Dabei blieb die technische Planung der Straße unverändert und es wurde zusammen mit der Bahn ein ergänzendes Genehmigungsverfahren beantragt.

Bei der geplanten Südumgehung Plieningen handelt es sich um eine Landesstraße mit einer Länge von rund 1,2 Kilometern. Sie beginnt östlich der Einmündung der von Echterdingen kommenden L 1192 in die L 1205 (Bernhauser Straße) und endet am Übergang zu der im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm zu verlegenden L 1204 zwischen Plieningen und Neuhausen auf den Fildern. Die Straße dient dem Lücken-schluss zwischen dem bereits fertig gestellten L 1192- Abschnitt von der Überführung über die Autobahn bis hin zur L 1205 im Westen und der L 1204 südlich von Ostfil-dern-Scharnhausen im Osten. Die Pläne sehen ferner vor, die bisherige L 1204 im innerörtlichen Bereich zur Gemeindestraße abzustufen und außerorts zurückzubau-en. Darüber hinaus soll auf dem südlichen Abschnitt der Bernhauser Straße eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 Stundenkilometer angeordnet und die Scharnhauser Straße zwischen dem Ortsausgang Plieningen und der K 1217 für den Kfz-Verkehr gesperrt werden.

Das Regierungspräsidium wird den Anhörungsbericht zur Information der Öffentlichkeit auch im Internet auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart einstellen.