Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) das 11. Planänderungsverfahren „Große Wendlinger Kurve“ für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2.1 a/b eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die DB Netz AG, vertreten durch die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH.
Die zur Anhörung anstehende Änderung des PFA 2.1 a/b umfasst den Ausbau der in der Planung bislang eingleisig vorgesehenen sogenannten „Kleinen Wendlinger Kurve“ zur zweigleisigen „Großen Wendlinger Kurve“. Die Anbindung der Großen Wendlinger Kurve an die Neubaustrecke (NBS) wurde bereits bestandskräftig planfestgestellt. Gegenstand des Antrags ist nun die Fortführung des zusätzlichen Gleises vom Anbindungsbereich an die NBS bis zur Einbindung in die Neckartalbahn in Oberboihingen. Hier ist insbesondere die Errichtung eines Tunnelbauwerks in bergmännischer Bauweise vorgesehen. Mit dem geplanten Trassenverlauf werden in Oberboihingen insbesondere der Abbruch einer Tiefgarage und der Neubau eines Parkhauses notwendig.
Die Vorhabenträgerin verfolgt mit der Planung das Ziel, durch die zusätzliche Trasse die Leistungsfähigkeit des Abzweigs in Richtung Tübingen zu steigern, die Neubaustrecke durch den Entfall einer höhengleichen Einbindung zu entlasten und dabei die betriebliche Stabilität und Flexibilität in diesem Bereich zu erhöhen.
Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören zum Beispiel im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes Ellwangen im Ostalbkreis die Entwicklung einer Magerweide sowie die Umsiedelung von Zauneidechsen auf bereits hergestellte Ersatzhabitate im Bereich Weilheim an der Teck. Weitere Einzelheiten sind den Planunterlagen zu entnehmen.
Die Planunterlagen werden in der Zeit von Montag, 21. Juni 2021, bis Dienstag, 20. Juli 2021, in Oberboihingen, Unterensingen, Weilheim an der Teck und Wendlingen am Neckar öffentlich ausgelegt. Bis einschließlich Freitag, 3. September 2021, haben dann betroffene Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Nähere Einzelheiten – auch zu den am jeweiligen Auslegungsort geltenden Corona-Regelungen – können der offiziellen Bekanntmachung in den Amtsblättern entnommen werden.
Zusätzlich sind der Bekanntmachungstext ab Mittwoch, 9. Juni 2021, und die Pläne mit Auslegungsbeginn auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart sowie im zentralen Internetportal abrufbar.