Pressemitteilung

Stuttgart 21: Planfeststellungsabschnitt 1.3b „Filderbereich mit Flughafenanbindung/Gäubahnführung“

Stuttgart 21: Planfeststellungsabschnitt 1.3b „Filderbereich mit Flughafenanbindung/Gäubahnführung.“

Zeitungsstapel

Die Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm GmbH (DB PSU) hält an der beantragten Streckenführung durch Leinfelden-Echterdingen fest, so wie für den Planfeststellungsabschnitt 1.3b beantragt. „Als Anhörungsbehörde sind wir an den Antrag gebunden“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Die Tür zur Lösung Gäubahntunnel bleibe jedoch weiter offen.

Die Deutsche Bahn plant die Anbindung der Gäubahn über die bisher allein von der S-Bahn genutzte Bestandstrecke durch Leinfelden-Echterdingen und den Flughafen an die Neubaustrecke S 21 Stuttgart-Ulm und hat dazu einen entsprechenden Antrag auf Planfeststellung gestellt. Die Genehmigungsentscheidung trifft das Eisenbahnbundesamt (EBA), das Anhörungsverfahren wird vom Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) durchgeführt.

Angesichts der aktuellen Diskussionen um einen Gäubahntunnel von Böblingen zum Flughafen hatte das Regierungspräsidium Stuttgart die Bahn aufgefordert, ergänzende Unterlagen für die Variantenabwägung zwischen Antragstrasse und Gäubahntunnel vorzulegen. Dies ist erfolgt, die Stellungnahme der DB PSU ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart einsehbar unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Schiene. Insbesondere wegen der nicht sichergestellten Finanzierung des Gäubahntunnels hält die Bahn an der Antragstrasse fest.

Über die Medien haben sich außerdem bereits sowohl Befürworter als auch Gegner eines Gäubahntunnels zu Wort gemeldet. „Wir werden die Erörterungsverhandlung zur Antragstrasse durchführen. Dort wird dann Gelegenheit sein, die Vor- und Nachteile der Antragstrasse sowie die Variantenabwägung zum Gäubahntunnel zu diskutieren“, führt Regierungspräsident Reimer aus.

Die Durchführung der Erörterungsverhandlung ist vom 26. April bis 29. April 2021 im internationalen Congresscenter auf der Landesmesse Stuttgart geplant. Die öffentliche Bekanntmachung des Termins und der Tagesordnung wird in den nächsten Tagen erfolgen. Diese Informationen werden außerdem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart bekanntgegeben. Wir werden in einer separaten Pressemitteilung über die Bekanntmachung sowie über Anmeldung und die geltenden Hygienebestimmungen informieren.

Hintergrundinformationen:
Das RPS hat als Anhörungsbehörde den Auftrag, die Antragsunterlagen auszulegen, die dazu eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und das für eine Abwägung der Argumente notwendige Material zusammenzutragen – als Basis für die Genehmigungsentscheidung des Eisenbahnbundesamtes. Vorhabenträger ist die Projektgesellschaft Stuttgart Ulm GmbH, die ihrerseits die DB Netz AG vertritt.