Pressemitteilung

Stuttgart 21: Planfeststellungsabschnitt 1.3b „Filderbereich mit Flughafenanbindung/Gäubahnführung“

Erörterungstermin vom 26. bis 29. April 2021 auf der Messe Stuttgart

Zeitungsstapel

Für den Erörterungstermin des Planfeststellungsabschnitts 1.3b „Filderbereich mit Flughafenanbindung/Gäubahnführung“ sind insgesamt vier Tage angesetzt. Unter Leitung des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) als Anhörungsbehörde werden die Einwendungen und Stellungnahmen zur Planung vom 26. bis 29. April 2021 gemeinsam mit der Vorhabenträgerin (Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm GmbH (DB PSU)), den Trägern öffentlicher Belange sowie den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, diskutiert.

Ort der Erörterung ist das ICS Internationales Congresscenter Stuttgart (Messe Stuttgart), Kongress-Saal C1 Messepiazza 1, 70629 Stuttgart.

Es ist vorgesehen, die wichtigsten Themenbereiche in folgender Reihenfolge zu erörtern:

I. Begrüßung, Formalien, verfahrensrechtliche Fragen (26. April 2021)
II. Vorstellung der Antragsplanung (26. April 2021)
III. Auswirkungen der Antragsplanung auf folgende Belange und Schutzgüter:
1. Immissionen – insbesondere Schall, Erschütterungen, ohne Bodenlager
(26. April 2021)
2. Umwelt, Natur und Landschaft (27. April 2021, ggf. bereits am 26. April 2021)
3. Eigentum und Landwirtschaft – Bodenlager einschließlich aller Auswirkungen (27. April 2021)
4. Brandschutz und Rettungskonzept (28. April 2021, ggf. bereits am 27. April 2021)
5. Bauablauf (28. April 2021)
IV. Antragsplanung: verkehrliche Aspekte/Leistungsfähigkeit einschließlich S-Bahn,
inklusive Vollsperrung S-Bahn Trasse (28. April 2021)
V. Varianten zur Antragsplanung – Gäubahntunnel u. a. (29. April 2021)
VI. Großräumige Varianten/Planrechtfertigung (29. April 2021)
VII. Sonstiges (29. April 2021)

Änderungen der Tagesordnung bleiben vorbehalten – insbesondere für den Fall, dass eine sachgemäße Fortführung der Erörterung dies erfordern sollte.

Die Veranstaltung beginnt an allen Tagen um 9:00 Uhr, Einlass ist ab 8:00 Uhr.
Um Warteschlangen zu vermeiden, empfehlen wir ein frühzeitiges Erscheinen. Wir streben an, die einzelnen Erörterungstage jeweils gegen ca. 18:00 Uhr zu beenden. Bei Bedarf wird der Erörterungstermin am Freitag, 30. April 2021, um 9:00 Uhr fortgesetzt.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind zum Schutz der Teilnehmenden folgende Maßnahmen vorgesehen:

Bei einer geplanten Teilnahme wird um eine Voranmeldung unter Angabe des vollständigen Namens und der Tage, an denen eine Teilnahme beabsichtigt ist, sowie des Betreffs „Erörterungstermin Planfeststellungsabschnitt 1.3b Gäubahnführung“ bis spätestens Freitag, 9. April 2021 gebeten.

Folgende Anmeldemöglichkeiten bestehen:

  • per Post: Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
  • per Fax: 0711 904-12490
  • per E-Mail: abteilung2@rps.bwl.de

Vertreterinnen und Vertreter der Presse melden Sich bitte bis spätestens Freitag, 9. April 2021, unter pressestelle@rps.bwl.de an.

Nicht angemeldete Personen können nur dann an der Verhandlung teilnehmen, wenn die räumliche Kapazität es zulässt.

Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes haben alle Teilnehmenden ihre Kontaktdaten abzugeben. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Teilnehmenden die Daten vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten werden vier Wochen nach Verhandlungsende gelöscht.

Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart ist unter Service > Bekanntmachungen > Aktuelle Erörterungstermine ein Formular zur Datenerhebung eingestellt. Wir weisen alle Teilnehmenden darauf hin, dass das Formular für jeden einzelnen Verhandlungstag vorausgefüllt mitzubringen ist. Das Formular kann auf Anforderung auch per Post zugesandt werden.

Das Tragen einer medizinischen Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder eines Atemschutzes, der die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, wird angeordnet. Die Maske darf nur am zugewiesenen Sitzplatz abgenommen werden. Eine entsprechende Maske ist von den Teilnehmenden selbst mitzubringen.

Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen (wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind) oder die die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus – namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen – dürfen an dem Erörterungstermin nicht teilnehmen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart weist ferner darauf hin, dass die Planunterlagen zu diesem Verfahren auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden können. Außerdem ist dort eine Stellungnahme der Vorhabenträgerin zu häufig wiederkehrenden Äußerungen/Einwendungen eingestellt sowie eine Unterlage zur Variante Gäubahntunnel. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit, sich näher über die wesentlichen Aspekte der Planung und die vorgebrachten Argumente zu informieren.

Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > AktuelleErörterungstermine abrufbar.

Hintergrundinformationen:
Das RPS hat als Anhörungsbehörde den Auftrag, die Antragsunterlagen auszulegen, die dazu eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und das für eine Abwägung der Argumente notwendige Material zusammenzutragen – als Basis für die Genehmigungsentscheidung des Eisenbahnbundesamtes. Vorhabenträger ist die Projektgesellschaft Stuttgart Ulm GmbH, die ihrerseits die DB Netz AG vertritt.