Pressemitteilung

Stuttgart 21: Planfeststellungsabschnitt 1.3b „Filderbereich mit Flughafenanbindung/Gäubahnführung“

Anhörungsbehörde am Regierungspräsidium Stuttgart fordert ergänzende Unterlagen an

Zeitungsstapel

„Ich bin überrascht, dass der Bund häppchenweise Neuigkeiten zur Gäubahn-Streckenführung über die Presse bekannt gibt, ohne dass wir Unterlagen bekommen“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Nach den erneuten öffentlichen Äußerungen des Staatssekretärs Steffen Bilger MdB sieht sich das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) als Anhörungsbehörde nicht in der Lage das bisherige Verfahren PFA 1.3b „Filderbereich mit Flughafenanbindung/Gäubahnführung“ wie bisher fortzuführen. Daher hat das RPS die Vorhabenträgerin DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH gebeten, ergänzende Unterlagen zum Gäubahntunnel vorzulegen. „Wir können doch nicht die Öffentlichkeit mit der bisher beantragten Variante beschäftigen, wenn im Hintergrund eine neue, die sogenannte Tunnellösung, in Sicht ist“, so Reimer.

Die Antragsunterlagen, die dem RPS als Anhörungsbehörde derzeit vorliegen, stellen eine Tunnellösung, wie in den vergangenen Tagen diskutiert, nicht dar. Erst wenn Antragsunterlagen ergänzt werden, die Aspekte zur technischen Umsetzbarkeit, Bauzeit und Kosten darstellen, kann eine potenzielle Geeignetheit der Tunnellösung und der Streckenführung im Anhörungsbericht beurteilt werden. Dies ist erforderlich, um im Zuge des laufenden Anhörungsverfahrens zum PFA 1.3b einen belastbaren Variantenvergleich mit der derzeitigen Antragstrasse zu ermöglichen. „Entsprechend vollständige Antragsunterlagen sind für die Tragfähigkeit der Genehmigungsentscheidung unbedingt notwendig“, betonte Regierungspräsident Reimer.