Pressemitteilung

Stuttgart 21: Planfeststellungsabschnitt 1.3b „Gäubahnführung“, Filderbereich

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen die ergänzende Anhörung zu den überarbeiteten Lärm- und Erschütterungsgutachten im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3b „Gäubahnführung“ neu gestartet. Damit wird die im Frühjahr aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig gestoppte Anhörung wiederholt.

Der PFA 1.3b umfasst die überwiegend oberirdisch verlaufende Verbindung der Gäubahntrasse über die sogenannte Rohrer Kurve und den Flughafen Stuttgart an die vom Eisenbahn-Bundesamt bereits genehmigte Neubaustrecke auf den Fildern (PFA 1.3a).

Im laufenden Anhörungsverfahren zum PFA 1.3b hat die Vorhabenträgerin, DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, die Zugzahlen der Bahnstrecke 4860 Stuttgart/Vaihingen – Böblingen im Planbereich aktualisiert und auf das Prognosejahr 2030 fortgeschrieben. Die Fortschreibung hat ergeben, dass der Projektbeurteilung höhere Zugzahlen zugrunde zu legen sind, als in den ursprünglichen Antragsunterlagen veranschlagt. Infolge der geänderten Zugzahlen ergeben sich bereichsweise veränderte Lärm- und Erschütterungswerte, was insbesondere für das nördlich der Rohrer Kurve gelegene Wohngebiet in Stuttgart-Rohr/Dürrlewang sowie den nordwestlichen Bereich von Oberaichen gilt. Die Lärm- und Erschütterungsgutachten sowie begleitende Unterlagen wurden von der Vorhabenträgerin entsprechend überarbeitet und zusätzliche Erschütterungsschutzmaßnahmen an der Strecke 4860 vorgesehen.

Die überarbeiteten Planunterlagen werden in der Zeit von 3. August 2020 bis 2. September 2020 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren veröffentlicht. Zeitgleich werden die Planunterlagen in Stuttgart und Leinfelden-Echterdingen öffentlich ausgelegt. Bis einschließlich Freitag, 2. Oktober 2020, haben betroffene Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den geänderten Unterlagen zu äußern.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist vor Einsichtnahme in die Planunterlagen eine telefonische Voranmeldung bei den Kommunen erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Landeshauptstadt Stuttgart unter der Telefonnummer 0711/216-20029 beziehungsweise an die Stadt Leinfelden-Echterdingen unter der Telefonnummer 0711/1600-675. Weitere Informationen und Hinweise zu den Schutzvorkehrungen bei der Einsichtnahme vor Ort werden in den kommenden Tagen im amtlichen Mitteilungsblatt von Stuttgart und Leinfelden-Echterdingen ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachungstexte sind zusätzlich ab sofort auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Bekanntmachungen >  Planfeststellungsverfahren abrufbar.