Pressemitteilung

Stuttgart 21: Planfeststellungsabschnitt 1.3b „Gäubahnführung“, Filderbereich

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) die ergänzende Anhörung zu den überarbeiteten Lärm- und Erschütterungsgutachten im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3b „Gäubahnführung“ eingeleitet.

Der PFA 1.3b umfasst die überwiegend oberirdisch verlaufende Verbindung der Gäubahntrasse über die sogenannte Rohrer Kurve und den Flughafen Stuttgart an die vom EBA bereits genehmigte Neubaustrecke auf den Fildern (PFA 1.3a). Die Planung beinhaltet neben dem Umbau der Gleistrassen an der Rohrer Kurve auch diverse Anpassungsmaßnahmen an der Bestandsstrecke 4861. Hier sollen Streckenabschnitte aufgeweitet, sicherheitstechnische Verbesserungen in den Tunnelbereichen durchgeführt und Schallschutzmaßnahmen entlang der Strecke ergriffen werden. Darüber hinaus soll eine neue Station für Regional- und Fernverkehr am Flughafen („Station 3. Gleis“) parallel zur bestehenden S-Bahn-Station entstehen.

Im laufenden Anhörungsverfahren zum PFA 1.3b hat die Vorhabenträgerin, DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, die Zugzahlen der Bahnstrecke 4860 Stuttgart/Vaihingen – Böblingen im Planbereich aktualisiert und auf das Prognosejahr 2030 fortgeschrieben. Die Fortschreibung hat ergeben, dass der Projektbeurteilung höhere Zugzahlen zugrunde zu legen sind, als in den ursprünglichen Antragsunterlagen veranschlagt. Infolge der geänderten Zugzahlen ergeben sich bereichsweise veränderte Lärm- und Erschütterungswerte, was insbesondere für das nördlich der Rohrer Kurve gelegene Wohngebiet in Stuttgart-Rohr/Dürrlewang sowie den nordwestlichen Bereich von Oberaichen gilt. Die Lärm- und Erschütterungsgutachten sowie begleitende Unterlagen wurden von der Vorhabenträgerin entsprechend überarbeitet und zusätzliche Erschütterungsschutzmaßnahmen an der Strecke 4860 vorgesehen.

Die überarbeiteten Planunterlagen werden in der Zeit von 9. März 2020 bis 8. April 2020 in Stuttgart und Leinfelden-Echterdingen öffentlich ausgelegt. Bis einschließlich 8. Mai 2020 haben betroffene Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den geänderten Unterlagen zu äußern. Nähere Einzelheiten hierzu werden in den nächsten Tagen im amtlichen Mitteilungsblatt von Stuttgart und Leinfelden-Echterdingen ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich können die überarbeiteten Planunterlagen ab 9. März 2020 auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums eingesehen werden.