Pressemitteilung

Tagung der Naturschutzbeauftragten des Regierungsbezirks Stuttgart am 21. Juli 2016

​Naturschutzbeauftragte sind ein Erfolgsmodell aus Baden-Württemberg. Seit der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg stehen diese ehrenamtlich Tätigen den Naturschutzbehörden in Baden-Württemberg zur Seite. Sie sind Naturschutzfachbehörde und Ehrenamt in einer Funktion. Rund 220 Naturschutzbeauftragte gibt es im Land, 55 davon im Regierungsbezirk Stuttgart. Am vergangenen Donnerstag, 21. Juli trafen sie sich am Regierungspräsidium Stuttgart zu ihrer jährlichen Tagung. 

Als Regierungspräsident des Regierungspräsidiums Stuttgart fungiert Wolfgang Reimer damit auch als Vertreter der höheren Naturschutzbehörde. Er dankte den Engagierten: „Sie sind ein exklusives, erfolgreiches Modell aus Baden-Württemberg und betreiben Ihr Ehrenamt auf höchstem Niveau. Die Naturschutzbeauftragten sind vor allem im ländlichen Raum immer noch erster Ansprechpartner für viele Kommunen und die Bevölkerung“, so Reimer weiter.

So verstehen sich die Naturschutzbeauftragten auch. Sie beraten die Landratsämter ebenso wie die Kommunen und stehen dabei im Austausch mit dem Regierungspräsidium. In den letzten Jahrzehnten hat sich das Amt des Naturschutzbeauftragten stark verändert. Das Aufgabenspektrum des Naturschutzes hat sich vergrößert, weshalb eine Aufstockung der Naturschutzverwaltung unabdingbar war. Der Schwerpunkt ihrer Aufgabe liegt insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind oder diese vorbereiten, bei Stellungnahmen zu Landschafts- und Grünordnungsplänen sowie bei der Beurteilung von Fachplanungen anderer Verwaltungen. Das fängt bei kleinen Projekten, wie der Sitzbank auf der grünen Wiese an, geht über Ausweisung neuer Baugebiete bis hin zu großen Vorhaben der Energiewirtschaft. Hierbei ist regelmäßige Fortbildung unerlässlich. Die jährlich vom Regierungspräsidium Stuttgart veranstaltete Tagung ist hier wichtige Plattform. In diesem Jahr stand sie ganz im Zeichen des Artenschutzes. Der fordert nicht nur die Planer von Stuttgart 21, sondern auch  die ehrenamtlich Aktiven in hohem Maß.

„Umso mehr freuen wir uns, dass sich immer wieder auch junge verantwortungsbewusste Mitbürger für dieses anspruchsvolle Amt zur Verfügung stellen. Neben der Liebe zur Natur und technischem Verständnis verbindet sie alle Mut und Ausdauer“, sagte auch Rudolf Uricher, Präsident der Abteilung Umwelt im Regierungspräsidium Stuttgart. „Unermüdlich und zäh muss man sein als Naturschutzbeauftragter. Aber man kann dann auch tatsächlich etwas erreichen“.

Die Naturschutzbeauftragten werden von den Stadt- und Landkreisen für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Sie sind dort den unteren Naturschutzbehörden angegliedert. Im Unterschied zu den hauptamtlichen Naturschutzfachkräften sind die Naturschutzbeauftragten weisungsfrei. Will die untere Naturschutzbehörde entgegen der Stellungnahme des Naturschutzbeauftragten entscheiden, so hat sie dies dem Naturschutzbeauftragten mitzuteilen. Der Naturschutzbeauftragte kann dann bei einer drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigung von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verlangen, dass die Angelegenheit der höheren Naturschutzbehörde (also dem Regierungspräsidium) vorgelegt wird.