Pressemitteilung

Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart / Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Überprüfungsdokuments von Montag, 2. September 2019, bis einschließlich Dienstag, 1.Oktober 2019

Das Regierungspräsidium Stuttgart überprüft derzeit den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart. Ziel der Überprüfung ist es festzustellen, ob und wie der Flughafen Stuttgart seine Aufgaben im Bereich des Lärmschutzes erfüllt und ob die aktuell bestehenden und möglichen Maßnahmen zur Beschränkung des Fluglärms umgesetzt wurden. Hierzu wird die Öffentlichkeit beteiligt.

Der Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart wurde im Jahr 2014 durch das Regierungspräsidium aufgestellt und befasst sich mit der Bewertung der Ist-Situation und mit Maßnahmen zur Minderung der vom Flughafen ausgehenden Emissionen. Die Aufstellung des Lärmaktionsplans ist auf die europäische „Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (RL 2002/49/EG) zurückzuführen, die in das deutsche Recht als sechster Teil (§§ 47a - f) des Bundes-Immissions-schutzgesetzes umgesetzt wurde. So sind unter anderem für Großflughäfen, das heißt für Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugzeugbewegungen pro Jahr, Lärmaktionspläne aufzustellen. Der Entwurf des Überprüfungsdokuments wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 2. September 2019, bis einschließlich Dienstag, 1. Oktober 2019, auf den Internetseiten der nachfolgend aufgeführten Kommunen veröffentlicht.

Ebenfalls einzusehen ist der Entwurf während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.078 sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de, Rubrik Aktuelles.

Bis einschließlich Freitag, 18. Oktober 2019, kann zu dem Entwurf gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, schriftlich oder elektronisch ( mailto:abteilung5@rps.bwl.de) Stellung genommen werden. 

Bekanntmachungstext (pdf, 100 KB)