Pressemitteilung

Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Überprüfungsdokuments von Montag, 12. Februar, bis einschließlich Dienstag, 12. März 2024 / Schriftliche Stellungnahmen bis Dienstag, 26. März 2024, möglich

 

Verkehrsschild mit Flugzeug und dem Schriftzug Fluglärm

Das Regierungspräsidium überprüft derzeit den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart. Der Entwurf des Überprüfungsdokuments enthält eine Bestandsaufnahme sowie eine Maßnahmendarstellung. Hierzu wird die Öffentlichkeit beteiligt.

Der Entwurf des Überprüfungsdokuments wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 12. Februar, bis einschließlich Dienstag, 12. März 2024, auf den Homepages der nachfolgend aufgeführten Kommunen ausgelegt.

Gemeinde Altbach: www.altbach.de
Gemeinde Deizisau: www.deizisau.de
Gemeinde Denkendorf: www.denkendorf.de
Stadt Esslingen a. N.: www.esslingen.de
Stadt Filderstadt: www.filderstadt.de
Stadt Leinfelden-Echterdingen: www.leinfelden-echterdingen.de
Gemeinde Neuhausen auf den Fildern: www.neuhausen-fildern.de
Stadt Ostfildern: www.ostfildern.de
Gemeinde Schönaich: www.schoenaich.de
Gemeinde Steinenbronn: www.steinenbronn.de
Landeshauptstadt Stuttgart: www.stuttgart.de
Landratsamt Böblingen: www.lrabb.de
Landratsamt Esslingen: www.landkreis-esslingen.de

Ebenfalls einzusehen ist der Entwurf vom 12. Februar bis 12. März 2024 während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen, sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp.baden-wuerttemberg.de/rps/) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 5 Umwelt > Referat 54.1 - Industrie Schwerpunkt Luftreinhaltung > Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart.

Bis einschließlich Dienstag, 26. März 2024, kann zu dem Entwurf gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart schriftlich oder elektronisch unter abteilung5@rps.bwl.de Stellung genommen werden.

Bekanntmachungstext (pdf, 24 KB)